Bauruinen im Blickpunkt

Dillingen/Saarlouis. Ein zehnjähriger Junge spielte an einem Nachmittag im April 2012 in einem leer stehenden Haus zwischen Nalbach und Dillingen, als plötzlich die Decke einstürzte. Der Junge wurde von den Trümmern verschüttet und starb. Sein Freund hatte Hilfe geholt, der Notarzt kam mit dem Rettungshubschrauber, konnte aber nichts mehr für den Jungen tun

Dillingen/Saarlouis. Ein zehnjähriger Junge spielte an einem Nachmittag im April 2012 in einem leer stehenden Haus zwischen Nalbach und Dillingen, als plötzlich die Decke einstürzte. Der Junge wurde von den Trümmern verschüttet und starb. Sein Freund hatte Hilfe geholt, der Notarzt kam mit dem Rettungshubschrauber, konnte aber nichts mehr für den Jungen tun.

Unmittelbar nach dem Unfall hatte die Untere Bauaufsicht (UBA) des Landkreises Saarlouis die Ruine einzäunen lassen. Damals wusste noch niemand, wem das Haus eigentlich gehört. Später wurde das Haus ganz abgerissen, der Schutt liegt noch immer auf dem Grundstück.

30 Jahre lang hatte die Ruine leer gestanden. Es hatte gedauert, bis die Eigentumsverhältnisse und Funktion des lange leer stehenden Gebäude geklärt waren, die Stadt Dillingen stellte sich als nicht zuständig heraus. Der Hausbesitzer, sobald er ausfindig gemacht war, ist schließlich angeklagt, wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung wegen Unterlassens, und zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Bei der UBA in Saarlouis waren nach dem tragischen Vorfall unzählige Anrufe mit Hinweisen auf andere verfallene Bauten im Landkreis Saarlouis eingegangen. Insbesondere die Ortsräte waren in Alarmbereitschaft und meldeten mehrere ruinöse Bauten mit der Frage: Wer muss was tun, um solche Ruinen besser abzusichern? Laut der UBA müssen solche Grundstücke zunächst unzugänglich gemacht werden; spielende Kinder etwa dürfen nicht die Möglichkeit haben, die verlassenen Gebäude zu betreten. Leer stehende verfallen mit den Jahren, Witterungsbedingungen geben dem Haus den Rest, die Wände werden feucht und geben nach, das Dach stürzt irgendwann ein. Auch Privatbesitzer müssen ihre leer stehenden Häuser absichern. Bei akuter Gefahr müssen die Behörden tätig werden.

Durch den tödlichen Unfall kam bei der UBA auch die alte Ruine in der Ortsmitte von Diefflen wieder zur Sprache. Das Privathaus verfällt ebenfalls seit knapp 30 Jahren auf einem frei zugänglichen Grundstück. Um das Haus als Gefahrenquelle zu beseitigen und die gesamte Straße aufzuwerten, hatte die Stadt Dillingen im Laufe der Jahre mehrere Versuche gestartet, das Grundstück zu kaufen. Die Eigentümer weigerten sich jedoch (wir berichteten). Inzwischen hat die Stadt das Grundstück in Diefflen zu Abrisszwecken aufgekauft.

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