Augen auf beim Online-Kauf

Dillingen · Der Einkauf im Internet ist für den Kunden sehr bequem. Damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt, sollten die Verbraucher jedoch stets wachsam bleiben, wenn sie sich im WWW, dem World Wide Web bewegen, rät die Verbraucherzenbtrale Dillingen.

Beim Online-Kauf stellt sich zunächst die Frage, ab wann ein verbindlicher Kaufvertrag zustande kommt. Der Gesetzgeber verlangt, dass sofern die Bestellung durch das Anklicken einer Schaltfläche (Button) auf den Weg gebracht wird, eine deutliche Formulierung hinsichtlich der Kostenpflichtigkeit, wie "zahlungspflichtig bestellen" oder "kaufen" verwendet wird.

Elif Tanto, Juristin der Verbraucherzentrale Dillingen berichtet, dass es in der täglichen Beratungspraxis der Verbraucherzentrale jedoch oftmals anders aussieht. "Immer wieder kommen Verbraucher zu uns mit Unterlagen, in denen ein Vertragsschluss behauptet wird, obwohl auf der Internetseite des Unternehmens lediglich ein Button mit dem Hinweis "Anmelden" oder "bestellen" gedrückt wurde. Dies reicht für sich allein genommen nicht aus. Folglich kommt in derartigen Fällen kein Vertrag zustande, und es kann keine Kaufpreiszahlung verlangt werden", sagt Tanto.

Was zeichnet nun seriöse Onlineunternehmen neben der Wahrung der gesetzlichen Buttonpflicht noch aus? "Indiz für Seriosität ist ein vollständiges Impressum mit ladungsfähiger Anschrift. Die alleinige Angabe einer E-Mail Adresse oder eines Postfachs wahrt nicht den Grundsatz der Anbietertransparenz", erklärt Tanto. Auch können Gütesiegel, wie beispielsweise TÜV Süd, Trusted Shops oder das EHI-Siegel als Indiz für Seriosität gelten.

Wenn der Verbraucher einen Online-Vertrag abgeschlossen hat und die Ware ihm nicht passt oder auch einfach nicht gefällt, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Anders als beim Kauf im Geschäft, besteht bei den meisten Produkten, die im Internet bestellt werden, ein 14tägiges Widerrufsrecht. Nicht widerrufen werden können jedoch unter anderem Reisebuchungen, Bestellungen von Tickets oder Maßanfertigungen sowie Lieferungen von CD oder DVD, nachdem diese entsiegelt wurden.

Zu beachten ist, dass der Widerruf ausdrücklich erklärt wird. Die bloße Rücksendung oder Nichtannahme der Sache reicht für einen wirksamen Widerruf nicht mehr aus. "Wir empfehlen den Verbrauchern, das Widerrufsschreiben per Einwurfeinschreiben zu versenden, damit im Streitfall die ordnungs- und fristgemäße Erhebung des Widerrufs bewiesen werden kann", sagt Tanto.

Die Beraterinnen der Verbraucherzentrale Dillingen beraten zu diesem und anderen Verbraucherrechtsthemen während der Öffnungszeiten montags und donnerstags von 15 Uhr bis 18 Uhr und mittwochs von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung. Eine Terminvereinbarung unter Tel. (0 68 31) 97 65 65 wird empfohlen.

vz-saar.de

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