Verbraucherschutz 857 Euro für einmal Türe öffnen

Dillingen · Bei der Verbraucherberatung in Dillingen häufen sich Beschwerden über Schlüssel-Notdienste.

 Schlüssel steckt – von innen. Und jetzt? Aufpassen, wen man zu Hilfe ruft.

Schlüssel steckt – von innen. Und jetzt? Aufpassen, wen man zu Hilfe ruft.

Foto: gms/Jens Schierenbeck

Gerade hat Brigitte Paul wieder so eine Geschichte auf den Tisch bekommen. Zum vierten Mal in ganz kurzer Zeit haben Menschen bei der Leiterin der Verbraucherberatung Dillingen um Hilfe gesucht, weil sie ein zweifelhafter Schlüsseldienst offenkundig übers Ohr gehauen hat.

Einer Bewohnerin war am Wochenende die Tür zugefallen. Übers i-Phone hatte sie einen Schlüsseldienst gegoogelt. Sie achtete darauf, dass er vom Ort war und wählte die angegebene Handy-Nummer. Gar kein Problem, hieß es auf der anderen Seite. Es komme jemand, die Anfahrt koste kaum etwas und der eigentliche Service werde mit 159 Euro berechnet.

Es kam anders. Wochenendzuschlag, dann baute der Monteur ungefragt das Schloss aus. Auf die Frage: Wieso? bekam die Dame die Antwort: Sie können doch jetzt ein viel besseres Schloss bekommen. Das koste doch Geld, entgegnete die Dame, wie Paul berichtet. Sie können, lautete die Antwort, das doch dem Vermieter in Rechnung stellen. Am Ende verlangte der Mitarbeiter 857 Euro. Zahlbar sofort, bar oder mit Karte. „Die Karte mit PIN-Nummer, das ist fatal“, sagt Paul. Werde ohne PIN-Nummer bezahlt, verhalte sich das rechtlich wie eine Lastschrift. Die kann man widerrufen.

Viel helfen kann Paul den Geschädigten nach eigenen Angaben nicht. Mahnschreiben an die betroffenen Schlüsseldienste, sagt sie, blieben meist ohne Antwort. Auch eine Klage führe kaum weiter, wenn nicht vorher klare Preisabsprachen erfolgt sind, der Auftrag genau bezeichnet und ein Festpreis vereinbart wurde.

Und so bleiben Verbraucherberaterin Paul nur die Warnung und ein paar Hinweise.

Zuerst: Entscheidend sei, welchen Schlüsseldienst man rufe. Im Internet etwa finde man Dienste, die als lokal und unter verschiedenen Namen firmierten, in Wahrheit aber ein einziges auswärtiges Unternehmen seien. Am besten, man ruft einen Dienst, der ganz sicher vor Ort ist, ausgewiesen etwa durch ein Ladengeschäft. Zugeschlagene Türen bekomme auch jeder Schreiner ohne Mühe auf. Auch den könne man anrufen.

Das gilt an Wochentagen. Am Wochenende? Lieber einmal bei Nachbarn oder Verwandten übernachten, rät die Verbraucherberaterin. Wenn dann doch ein unbekannter Schlüsseldienst gerufen werde, gelte: Auf jeden Fall ablehnen, wenn er die Tür aufbrechen wolle. Paul: „Der Verbraucher muss auch dem unverrichteter Dinge abrückenden Schlüsseldienst nichts zahlen, weil er ja nicht in der Lage war, den Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.“ Weiter: „Auch sollte man sich nicht an Ort und Stelle zum Einbau eines angeblich viel besseren Schlosses oder zusätzlicher Sicherungsvorrichtungen überreden lassen.“

Egal was der Schlüsseldienst am Ende tatsächlich gemacht hat – nie direkt bezahlen, mahnt Paul. „Der Verbraucher hat ein Recht auf eine Rechnung.“ Die solle er sich auf jeden Fall zuschicken lassen. Fahrtkosten für einen von außerhalb kommenden Monteur zum Beispieldürften nicht berechnet werden, „wenn ein am Ort ansässiger oder werbendes Unternehmen beauftragt wurde. Dann seien nur innerörtliche Anfahrtskosten zulässig.

Für die beste Versicherung bei zufallenden Haustüren hält es die Dillinger Verbraucherschützerin, einen Reserveschlüssel bei Nachbarn, Freunden oder Verwandten zu deponieren. Das sei das Beste – unter zwei Bedingungen: Der Schlüssel-Bewahrer müsse vertrauenswürdig sein, und man müsse es eben auch machen, bevor die Tür zufällt. Es sind laut Brigitte Paul keineswegs nur alte Menschen, denen mal die Tür zufällt, und die dann den Notdienst brauchen: „Männer wie Frauen wirklich jedes Alters.“

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