Oberverwaltungsgericht des Saarlandes lehnt Klage ab Spielhallen im Saarland müssen geschlossen bleiben

Saarlouis · Nachdem gestern bereits die Klagen von mehreren Fitnessstudio-Betreibern gegen die seit dem 30. Oktober geltende Corona-Verordnung abgelehnt wurde, teilte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes heute mit, dass auch die Anträge von Spielhallenbetreibern abgelehnt wurden.

Corona-Verordnung: Oberverwaltungsgericht lehnt Klage von Spielhallen-Betreibern ab
Foto: dpa/Britta Pedersen

Zwei Spielhallenbetreiber hatten per Eilverfahren gegen ihre Schließung im November aufgrund der neuen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geklagt. Wie das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes heute mitteilt, müssen sie auch weiter geschlossen bleiben.

Die Begründung: „Die Regelung sei zur Erreichung des Ziels, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs von Ansteckungen und Krankheitsfällen zu vermeiden, geeignet, weil sie die Kontaktmöglichkeiten in Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen Einrichtungen beschränke und verhindere, dass sich wechselnde Gäste in den Einrichtungen einfinden.“

Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl an Personen und längerer Verweildauer würden ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen, so die Saarlouiser Richter. Angesichts der derzeitigen Infektionsdynamik sei nicht davon auszugehen, dass die Hygienekonzepte in den Spielhallen „infektionsschutzrechtlich eine vergleichbare Effektivität aufweisen“ wie die komplette Schließung des Betriebes. Der Eingriff in die Grundrechte der Betreiber sei deswegen vor dem Hintergrund der schweren Folgen weiterer Ansteckungen hinzunehmen.

Das Oberverwaltungsgericht weist in seiner Mitteilung außerdem auf die staatlichen Entschädigungen hin, die für die Betriebe in Aussicht gestellt worden seien.

Erst gestern hatte das Gericht auch die Anträge mehrerer Fitnessstudio-Betreiber abgelehnt, die sich ihre Öffnung ebenfalls erklagen wollten.

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