Staatsanwalt stellt Ermittlungen gegen Jungmann ein

Saarlouis. Ein Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede gegen den Vorsitzenden der CDU-Stadtverbandes Saarlouis, Staatssekretär Georg Jungmann (wir berichteten), ist eingestellt worden. Geklagt hatte ein früherer Beschäftigter der Wirtschaftsbetriebe Saarlouis (wbs). Mit dem Mann hatten die wbs zuvor einen Aufhebungsvertrag geschlossen

Saarlouis. Ein Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede gegen den Vorsitzenden der CDU-Stadtverbandes Saarlouis, Staatssekretär Georg Jungmann (wir berichteten), ist eingestellt worden.Geklagt hatte ein früherer Beschäftigter der Wirtschaftsbetriebe Saarlouis (wbs). Mit dem Mann hatten die wbs zuvor einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Grund war, dass sich zwei Frauen beschwert hatten, der im Bereich Bad/Sauna Tätige habe sie verbal belästigt. Bei einem Fest in Bous hatte sich Jungmann dazu geäußert. Laut Kläger sagte er: "Der geht auch an Kinder." Eine solche Äußerung habe Jungmann nicht nachgewiesen werden können, befand jetzt der Staatsanwalt.

Nach Zeugenaussagen sei Jungmanns eigene Darstellung nicht zu widerlegen, was er tatsächlich gesagt habe: Dass die wbs-Geschäftsführerin Marion Jost seiner Meinung nach gar keine Wahl gehabt habe, als einen Aufhebungsvertrag zu schließen, da ja Mütter hätten sagen können: Der geht auch an Kinder. Diese Äußerung sei völlig anders zu bewerten als eine Aussage, wie sie in der Klage angeführt worden sei, heißt es in der der SZ vorliegenden Begründung der Staatsanwaltschaft. we

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