Gemeinderat Bous muss erneut den Neubau der Turnhalle beraten

Bous. Bürgermeister Stefan Louis muss im Gemeinderat Bous den von der CDU beantragten Tagesordnungspunkt "Neubau der Turnhalle Auf der Mühlenscheib" erneut auf die Tagesordnung setzen. Nach Angaben der Kommunalaufsicht lag eine unrechtmäßige Veränderung der Tagesordnung des Gemeinderates vor, teilt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Walter Rupp (Foto: SZ/CDU) mit

Bous. Bürgermeister Stefan Louis muss im Gemeinderat Bous den von der CDU beantragten Tagesordnungspunkt "Neubau der Turnhalle Auf der Mühlenscheib" erneut auf die Tagesordnung setzen. Nach Angaben der Kommunalaufsicht lag eine unrechtmäßige Veränderung der Tagesordnung des Gemeinderates vor, teilt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Walter Rupp (Foto: SZ/CDU) mit.

Empörung bei der CDU

Die CDU-Fraktion hatte im Dezember vergangenen Jahres die Kommunalaufsicht angerufen, weil in der Gemeinderatssitzung vom 1. Dezember der Beratungspunkt Neubau der Turnhalle auf der Mühlenscheib zu Beginn der Sitzung auf Antrag der SPD-Fraktion mit den Stimmen von FWG und Linken wieder abgesetzt wurde, was zu Empörung bei der CDU und Verlassen der Gemeinderatssitzung führte. Trotz Protest der CDU ließ Louis die Abstimmung und die Absetzung des Themas von der Tagesordnung zu. Begründet wurde dies damit, dass es keiner weiteren Beratung der Angelegenheit bedürfe, weil der Gemeinderat Bous bereits im September in dieser Sache einen Beschluss gefasst hatte.

Gegen Gesetz verstoßen

Die Kommunalaufsicht schreibt aber hierzu: § 41 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) verpflichtet den Bürgermeister, auf schriftlichen Antrag einer Fraktion bestimmte Verhandlungsgegenstände in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Recht ist nicht Genüge getan, wenn das betreffende Thema zwar auf die Tagesordnung gesetzt, in der Ratssitzung dann aber nicht behandelt wird . . . Der antragstellenden Fraktion müsse in angemessenem Umfang Gelegenheit gegeben werden, zu begründen, warum sich der Rat erneut mit dem Thema befassen müsse.

Änderungen jederzeit möglich

Die Kommunalaufsicht schreibt weiter, dass es keinen Bestandsschutz für bereits einmal gefasste Beschlüsse gebe. Weil der Beschluss zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht umgesetzt war, seien Änderungen und Ergänzungen des Beschlusses jederzeit möglich.

Walter Rupp teilte mit, dass der von der Bouser CDU beantragte Bau der Halle mit Gymnastiksaal die Gemeinde lediglich mit 58 000 Euro Mehrkosten belasten werde. ms

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