Mehr Schutz für die Altstadt Steiniger Weg zum Schutz des Erbes

Saarlouis · Der Bebauungsplan für den Bereich Friedensstraße in Saarlouis verzögert sich. Den für die Gerichtsstraße gab der Stadtrat jetzt frei.

 Auch dieses Ensemble würde mit dem neuen Bebauungsplan wohl nicht mehr genehmigt: Friedensstraße Ecke Kavalleriestraße.

Auch dieses Ensemble würde mit dem neuen Bebauungsplan wohl nicht mehr genehmigt: Friedensstraße Ecke Kavalleriestraße.

Foto: Johannes A. Bodwing

Der Stadtrat Saarlouis hat die Veränderungssperre über das Quartier Friedensstraße nahe dem Rathaus um ein Jahr bis Juli 2020 verlängert. Das Quartier gehört zu den Bereichen der Stadt, für die ein umfangreiches Gutachten besonders dringend einen Bebauungsplan fordert. Auf der Basis des Gutachtens folgt derzeit ein Bebauungsplan nach dem anderen.

Grund ist auch im Bereich Friedensstraße, dass ohne Bebauungsplan neuere, große Bauten herangezogen werden können, um das Ausmaß eines Neubaus als genehmigungsfähig zu berechnen. Das kann den noch mehr oder weniger geschlossenen Eindruck in der Kernstadt zerstören, den seit der Erbauungszeit im 17. Jahrhundert kleine Bauten bestimmen.

Zum Quartier Friedensstraße gehört der Bereich Adlerstraße, Pavillonstraße und Kavalleriestraße.

Das „historisch wertvolle Erscheinungsbild tritt aufgrund des seit Jahren herrschenden Ansiedlungsdrucks zunehmend in den Hintergrund. In den vergangenen Jahren sind hier Neubauten entstanden, die sich hinsichtlich ihrer Kubatur und städtebaulichen Prägung nicht an den Bauten des Stadtquartiers orientieren“, erklärt das Amt für Stadtplanung in einer Vorlage für den Stadtrat. Darin heißt es auch: „Vorgabe des Stadtrates ist es daher, bei zukünftigen Vorhaben darauf zu achten, dass das städtebauliche Erbe geschützt und für nachfolgende Generationen erhalten wird.“

Der Rat will das ewige Gezerre zwischen Bauamt und Investoren darüber beenden, welcher Baukörper sich in eine vorhandene Bebauung einfügt und welcher nicht. Das ist das Kriterium für die Genehmigung dort, wo es keinen Bebauungsplan gibt. Das ist der sogenannte Paragraf 34 Baugesetzbuch. Der engt den stadtplanerischen Spielraum sehr ein.

Gegenmittel ist ein Bebauungsplan. Im Bereich Friedensstraße seien Neubauten von den Ausmaßen der nahen historischen Kaserne 1 in der Pavillonstraße abgeleitet worden, heißt es in der grundlegenden Studie des Büros Kernplan. So schleicht sich eine neue Größenordnung ins Stadtbild ein und verändert es für immer. Das soll mit einem Bebauungsplan verhindert werden, schreibt das Bauamt.

Den bereits einmal geänderten Entwurf zu einem Bebauungsplan Friedensstraße hat der Stadtrat angenommen. Doch bis der in Kraft treten kann, dauert es, unter anderem, weil erneut Öffentlichkeit und Behörden gehört werden müssen. Deswegen wurde die Veränderungssperre verlängert.

Hintergrund für die Verzögerung sind vor allem rechtliche Einwände einzelner Anwohner und eine harsche Kritik des Landesdenkmalamtes. Das begrüßt zwar Bebauungspläne für einzelne Bereiche. Aber: „Durch den vorliegenden Bebauungsplan soll die bislang bestehende Altstadtsatzung aufgehoben und ersetzt werden, was in verschiedener Hinsicht eine dramatische Verschlechterung der bisherigen Situation darstellt.“ Selbst wenn der Bebauungsplan manche Ziele besser darstelle als die Satzung, würde ihre Aufgabe doch eines bedeuten: „Der aktive, wichtige und positive Part der Stadt Saarlouis“ werde aufgegeben. Ein Bebauungsplan könne eben keine derartige Satzung ersetzen. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die Satzung Kraft zu lassen.

Einen vergleichbaren Bebauungsplan in Kraft gesetzt hat der Stadtrat in gleicher Sitzung für den Bereich Gerichtsstraße. Es handelt sich grob um den Bereich zwischen Amtsgericht, Marienhausklinikum, KBBZ, Anne-Frank-Schule und Hotel La Maison. Gerade diese größeren Bauten haben das Gebiet so verändert, dass „eine Vielzahl von baulichen Möglichkeiten und Nutzungsmöglichkeiten nach Paragraf 34 Baugesetzbuch“ besteht, heißt es in der Studie von Kernplan zum Baubestand in Saarlouis.

 Aus heutiger Sicht eine Bausünde: Das Haus für Wohnen 50 plus neben dem historischen Haus Garbsch aus der Erbauungszeit von Saarlouis in der Adlerstraße.

Aus heutiger Sicht eine Bausünde: Das Haus für Wohnen 50 plus neben dem historischen Haus Garbsch aus der Erbauungszeit von Saarlouis in der Adlerstraße.

Foto: Johannes A. Bodwing

Im Klartext: Da wurden auch „unmaßstäbliche“ Bauten errichtet, und daran könnten sich weitere Bauvorhaben orientieren, die genehmigt werden müssten. Dem soll der Bebauungsplan einen Riegel vorschieben.

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