Brandstiftung, Hausfriedensbruch und Diebstahl Angeklagter schwieg sechs Wochen: Urteil im Prozess um Anschlagsserie im Kreis Saarlouis gefallen

Saarlouis · Dem 33-jährigen Angeklagten wurden insgesamt acht Fälle von Brandstiftung, Hausfriedensbruch und Diebstahl vorgeworfen. Nun ist am Amtsgericht Saarlouis das Urteil gefallen – auch wenn das Verhalten des Angeklagten dem Gericht „Rätsel aufgegeben“ hat.

 Sechs Wochen und fünf Verhandlungstage dauerte der Prozess gegen den 33-jährigen K. Er wurde beschuldigt, für die Anschlagsserie auf kritische Infrastruktur verantwortlich zu sein, die vergangenen Sommer im Kreis Saarlouis für Aufregung sorgte. Nun wurde er verurteilt.

Sechs Wochen und fünf Verhandlungstage dauerte der Prozess gegen den 33-jährigen K. Er wurde beschuldigt, für die Anschlagsserie auf kritische Infrastruktur verantwortlich zu sein, die vergangenen Sommer im Kreis Saarlouis für Aufregung sorgte. Nun wurde er verurteilt.

Foto: Aline Pabst

Im Prozess um die Anschlagsserie auf kritische Infrastruktur wurde am Montag das Urteil gegen den Angeklagten gesprochen. Der 33-Jährige K. war beschuldigt worden, im vergangenen Sommer für sieben Angriffe auf Funkmasten, Umspannwerke und ähnliche technische Einrichtungen im Kreis Saarlouis verantwortlich zu sein (wir berichteten mehrfach). Ein achter Anklagepunkt bezog sich auf räuberischen Diebstahl mit Körperverletzung.

Nach kurzer Beratung war die Entscheidung des Schöffengerichts unter dem Vorsitzenden Richter Claus Eckel gefallen: schuldig in allen Anklagepunkten. Das Urteil: drei Jahre und sieben Monaten ohne Bewährung. Damit blieb das Gericht nur unwesentlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, welche für eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung sah dagegen bei zwei der acht Anklagepunkte keine ausreichenden Beweise und hatte daher nur drei Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In seiner mündlichen Urteilsbegründung hob Richter Eckel die Ungewöhnlichkeit des Falls hervor: Nicht nur verhandle das Amtsgericht Saarlouis solche Straftaten sehr selten – auch das Verhalten des Angeklagten habe den gesamten Prozess über Rätsel aufgegeben. Dieser habe sich im Laufe der sechswöchigen Verhandlung kein einziges Mal geäußert und dem Gericht nichts von sich offenbart. Letztendlich sei die Beweislast jedoch erdrückend gewesen.

Ausführlicher Bericht folgt.

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