Anliegerrecht ist rechtlich unhaltbar

LKW in SchwalbachAnliegerrecht ist rechtlich unhaltbarZum Artikel "Aldi als Anlieger muss nicht über Autobahnen ausweichen" (SZ , 11. Februar) Als ich den Artikel gelesen habe, dachte ich zuerst an einen Faschingsscherz, musste aber beim Weiterlesen feststellen, dass es sich hier um bitteren Ernst handelt

LKW in SchwalbachAnliegerrecht ist rechtlich unhaltbarZum Artikel "Aldi als Anlieger muss nicht über Autobahnen ausweichen" (SZ , 11. Februar) Als ich den Artikel gelesen habe, dachte ich zuerst an einen Faschingsscherz, musste aber beim Weiterlesen feststellen, dass es sich hier um bitteren Ernst handelt. Die Sperrung der L 140 beginnt am Kreisel nach Schwalbach beziehungsweise Elm. Das Logistikcenter der Firma ALDI liegt etwa 500 Meter weit davon entfernt und nicht an der gesperrten Straße. Dass damit dieser Firma ein Anliegerrecht und damit die Benutzung der gesperrten Straße gestattet wird, ist rechtlich unhaltbar. Den Anwohner der Bachtalstraße in Elm kann dies nicht vermittelt werden. Offensichtlich scheint es, dass die Landrätin vor einem potenten Steuerzahler und Arbeitgeber unter Missachtung des Verkehrsrechts eingeknickt ist. Geradezu unverschämt empfinde ich, dass ALDI auch noch ökologische Gründe für die Benutzung der Abkürzung ins Feld führt, wo doch jeder weis, dass solche Unternehmen nach rein ökonomischen Grundsätzen handeln. Sollte sich bestätigen, dass Aldi die gesperrte L 140 nutzen darf, gilt dieses Recht auch für den Zulieferverkehr. Eine solche extensive Auslegung des Anliegerverkehrs führt praktisch zu einer Aufhebung der Sperrung. Zudem ist es den Ordnungskräften nicht mehr möglich, die Verkehrsbeschränkung nachhaltig zu überwachen. Durch solche Entscheidungen werden Bürger geradezu provoziert, sich gegen Behördenentscheidungen aufzulehnen. Karlheinz Schmitt, SchwalbachAlkoholausschankJugendlichen wird kein Einhalt gebotenLeserbrief zum Artikel "Ausnahmezustand in Gresaubach" (SZ vom 15. Februar)Ein Ausnahmezustand ist das auch für die Anwohner aber auch in anderen Dimensionen, vor allem wenn es um das Jugendschutzgesetz geht. Volltrunkene Jugendliche stehen Schlange an den Straßen. Von den schön dekorierten Wagen wird hochprozentiger Alkohol in großen Mengen an alle Altersstufen verteilt. Die Straßen sind mit Müll und zerbrochenen Flaschen bedeckt. Viele Vorgärten, Garageneinfahrten und Giebelwände werden als WC benutzt. Die Eingänge und Vorräume von öffentlichen Einrichtungen werden zugesaut. Über eine Fortführung dieses Umzuges unter solchen Umständen sollte ernsthaft nachgedacht werden. Dieser Umzug hat wie viele andere, nicht viel mit Fasching zu tun. Unsere Jamaika-Regierung verbietet erwachsenen Menschen unter bestimmten Bedingungen das Rauchen, aber unseren Kindern wird kein Einhalt geboten. Ich frage mich, wo unsere Ordnungshüter bei solchen Veranstaltungen sind.Walter Scherer, Lebach

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