Saarlouis und Völklingen verlieren Outlet-Center-Verhandlung

Saarlouis · Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat entschieden: Es hat die Klagen der Städte Saarlouis und Völklingen gegen die Baugenehmigung für das Outlet-Center in der Cristallerie Wadgassen abgewiesen.

Die Signale waren nicht anders zu deuten, seit gestern steht es per Mitteilung der Pressestelle des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis fest: Das Verwaltungsgericht (VG) hat die Klagen der Kreisstadt Saarlouis und der Mittelstadt Völklingen gegen das Designer-Outlet-Center (DOC) in Wadgassen abgewiesen.

Auf zwei Aspekte hatte sich die Klage der Städte bezogen. Erstens, meinten die Städte, hätte das DOC nur aufgrund eines förmlichen Bebauungsplans genehmigt werden dürfen. Und an dessen Aufstellung hätten sie im Rahmen des interkommunalen Abstimmungsgebots als Nachbargemeinden beteiligt werden müssen. Dies verneint das Gericht. Bis 2002 hatten die Gerichte grundsätzlich entschieden, diesen Anspruch von Nachbargemeinden gebe es nicht. Dann habe in jenem Jahr zwar das Bundesverwaltungsgericht die Baugenehmigung für das im Außenbereich, also auf der grünen Wiese, genehmigte DOC Zweibrücken aufgehoben. Ob das ein Präzedenzfall auch für Standorte innerhalb der Ortslage ist, ist seither umstritten. Das VG ist jedoch der Ansicht, dass es "für Vorhaben innerhalb der Ortslage keinen rechtlichen Ansatz für Nachbargemeinden (gibt), die Baugenehmigung wegen eines Planungsbedürfnisses aufheben zu lassen".

Zweitens hatten die Städte geklagt, weil schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in Saarlouis und Völklingen zu befürchten seien. Auch dies weist das Gericht zurück, denn das zuständige Landratsamt Saarlouis habe die Genehmigung erst erteilt, nachdem der Bauherr Gutachten vorgelegt habe, die solche schädlichen Auswirkungen verneinen. In Bezug auf Saarlouis ist das Gericht den Gutachtern gefolgt, heißt es in der Mitteilung des VG, wonach die zentralen Versorgungsbereiche nicht gefährdet seien. Und: Eine Gefährdung der Völklinger Innenstadt könne schon deshalb nicht eintreten, weil es dort "keine Konkurrenzunternehmen mit entsprechend hochwertigen Produkten" gebe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, das VG lässt "wegen grundsätzlicher Bedeutung" Berufung zu.

Die dürfte Saarlouis einlegen, heißt es aus dem Rathaus. Zwar liegt die Urteilsbegründung noch nicht vor. Aber die Beschlusslage des Stadtrats ist eindeutig: Alle Rechtsmittel sollen ausgeschöpft werden. Dem, so lässt die Völklinger Verwaltung wissen, werde sich die Mittelstadt vorbehaltlich der Prüfung des Urteils wohl anschließen.

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