Winterdienst-Streit: Anwalt legt Klage-Entwurf vor

Namborn/Marpingen/Neunkirchen/Saar. Die ganze Sache ist offensichtlich komplizierter, als es sich ohnehin schon zu Beginn abzeichnete. Denn am Anfang stand lediglich der Ärger saarländischer Städte und Gemeinden, die künftig für Leistungen des Neunkircher Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) aufkommen sollen

 Winterräumdienst in der Region: Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht sieht rechtliche Probleme. Archivfotos: dpa (2)/Stefan Thomas/Martin Schutt

Winterräumdienst in der Region: Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht sieht rechtliche Probleme. Archivfotos: dpa (2)/Stefan Thomas/Martin Schutt

Namborn/Marpingen/Neunkirchen/Saar. Die ganze Sache ist offensichtlich komplizierter, als es sich ohnehin schon zu Beginn abzeichnete. Denn am Anfang stand lediglich der Ärger saarländischer Städte und Gemeinden, die künftig für Leistungen des Neunkircher Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) aufkommen sollen. Und zwar für den Winterräumdienst auf Bundes- und Landstraßen, die durch Orte führen. Die Landesbehörde fordert, dass die Kommunen 65 Prozent der Kosten tragen. So war's mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag (SSGT) - der Interessensvertretung der Kommunen - vereinbart.Namborns Bürgermeister Theo Staub (SPD; Foto: B&K) samt Gemeinderat legen das Saarländische Straßengesetz (SStrG) allerdings zu ihren Gunsten aus. Sie sehen den LfS als Gesetzesbrecher, denn laut Paragraph 53 habe der Landesbetrieb überhaupt kein Recht, Geld für seine Arbeit von Städten und Gemeinden zu verlangen. Dies wollen die Kommunalpolitiker richterlich klären lassen (wir berichteten).

Da sich nach Angaben aus dem Namborner Rathaus neun weitere Gemeinden für den Klageweg interessieren, bereitete der Neunkircher Anwalt Christian Halm ein entsprechendes Informationsschreiben an die Gemeinden vor, das der Redaktion vorliegt.

Und darin taucht ein weiteres Problem neben dem Zoff über die geforderte Kostenübernahme auf: Der Jurist fragt zusätzlich, wer für eventuelle Schäden zahlt, sollte es auf den entsprechenden Land- und Bundesstraßen trotz gemeindemitfinanzierten LfS-Winterräumdienstes zu Glätteunfällen kommen. Wer haftet dafür, wenn nachweislich nicht die Autofahrer schuld daran sind? Dies sei in dem zwischen SSGT und LfS ausgehandelten Vertrag nicht geregelt.

Bislang schweigen die möglichen Mitkläger, geben sich nicht zu erkennen. Aus Loyalität mit diesen möglichen Partnern beim Gang vors Verwaltungsgericht in Saarlouis halten auch die Verwaltungsbediensteten im Namborner Rathaus dicht. SZ-Recherchen ergaben, dass sich im Landkreis St. Wendel keine der übrigen sieben Kommunen einem möglichen Klageweg anschließen will. Die meisten Räte segneten die vorerst auf ein Jahr befristeten Verträge mit dem Landesbetrieb bereits ab.

Der Marpinger Gemeinderat gehört zu den wenigen, deren Votum noch aussteht. Während der Sitzung am Mittwoch, 26. Oktober, ist das Thema erneut auf der Tagesordnung. Bürgermeister Werner Laub (SPD; Foto: privat) kündigt an: Er werde dem Gremium raten, den Vertrag zu unterzeichnen. Laub ist SSGT-Präsidiumsmitglied. CDU-Fraktionschef Bernd Müller signalisiert mit Blick auf den nahenden Winter Zustimmung seiner Partei. Allerdings stehe eine Fraktionssitzung, einen Tag bevor der Rat tagt, aus. Müller: "Wenn wir dagegen klagen, droht bei einem möglichen Sieg der Gemeinde, dass das Land das Gesetz ändert. Dann könnte passieren, dass der Landesbetrieb unter Umständen im nächsten Jahr die gesamten Kosten von uns verlangt."

 Theo Staub

Theo Staub

 Werner Laub

Werner Laub

SPD-Fraktionsvorsitzender Volker Weber erklärt: "Aus der Not und dem Zwang heraus werden wir dem Vertrag zustimmen." Das bedeute nicht, dass seine Partei die Forderungen billige. Allerdings "können wir die Jahreszeit nicht aufhalten". Da ginge die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer vor. Wenn Rechtsexperten ihn überzeugten, dass eine Klage aussichtsreich ist, sei er dabei.

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