Windpark-Gegner aus Greimerath scheitern vor Verwaltungsgericht

Losheim am See/Greimerath · Rückschlag für die Windkraft-Gegner aus dem rheinland-pfälzischen Greimerath: Die Ortsgemeinde ist vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis mit ihrer Klage gegen den Windpark auf dem Judenkopf zwischen Britten und Greimerath gescheitert. Dort sollen fünf Windräder mit einer Gesamthöhe von jeweils knapp 200 Metern errichtet werden.



Die Kläger aus Greimerath hatten mit einem Normenkontrollantrag angestrebt, den von der Gemeinde Losheim am See aufgestellten Bebauungsplan für unwirksam erklären zu lassen. Ihre Argumentation: Würde das Gericht den Bebauungsplan verwerfen, sei die vom saarländischen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) erteilte Genehmigung für den Windpark rechtswidrig. Doch das Verwaltungsgericht ist in erster Instanz diesem Antrag nicht gefolgt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, sei es für die Rechtmäßigkeit der LUA-Genehmigung nicht maßgeblich, ob der Bebauungsplan gültig sei. Windkraftanlagen seien auch ohne Bebauungsplan im Außenbereich privilegiert zulässig, heißt es in der Begründung.

Die Einhaltung des Arten-, Natur- und Denkmalschutzes gehört laut Gericht nicht zum Aufgabenbereich einer Gemeinde. Diese habe keinen Anspruch darauf, dass die einem Dritten erteilte Genehmigung objektiv rechtmäßig sei. Deshalb könne sich eine Nachbargemeinde, wie hier Greimerath, grundsätzlich auch nicht darauf stützen, dass Windräder das Landschaftsbild verunstalteten. Sie könne sich mit Erfolg nur auf eine Verletzung ihres Selbstgestaltungsrechts berufen. Dieses wird nach Auffassung des Gerichtes aber im konkreten Fall nicht verletzt. Gegen den Beschluss können die Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

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