Willi Grafs Mut ist Vorbild für die Schüler

Saarbrücken. Er hat mutig Widerstand gegen die Nazis geleistet und dafür mit seinem Leben bezahlt: Willi Graf, der in seiner frühen Kindheit in Saarbrücken lebte, war Mitglied der Widerstandsgruppe "Weiße Rose" und wurde 1943 hingerichtet

Saarbrücken. Er hat mutig Widerstand gegen die Nazis geleistet und dafür mit seinem Leben bezahlt: Willi Graf, der in seiner frühen Kindheit in Saarbrücken lebte, war Mitglied der Widerstandsgruppe "Weiße Rose" und wurde 1943 hingerichtet. An den Willi-Graf-Schulen in Saarbrücken spielt sein mutiger Einsatz gegen die Nazi-Diktatur immer eine große Rolle im Lehrplan, sagt Helene Neis, die Leiterin der Willi-Graf-Realschule. Bester Beweis dafür ist eine ständige Ausstellung, die im Erdgeschoss der Schule an das Leben des Widerstandskämpfers erinnert. Im Unterricht sei das Leben Willi Grafs schon in Klasse fünf ein Thema, außerdem organisiere die Schule zum Beispiel Besichtigungen des KZ-Lagers Neue Bremm, sagt Neis.Die Willi-Graf-Schulen - neben der Realschule zählt ein Gymnasium dazu - sind auch in anderer Hinsicht besonders. Im Gegensatz zu einer staatlichen Schule könne sie über den Lehrplan "in Anlehnung an die staatlichen Pläne" selbst entscheiden, berichtet Neis. Er werde vom Bistum Trier genehmigt. In der Oberstufe übernähmen die Willi-Graf-Schulen dann den Lehrplan der staatlichen Schulen, um die Schüler auf die staatlichen Prüfungen vorzubereiten. Auch die Verteilung der Fächerstunden in der Woche legten die Willi-Graf-Schulen selbst fest, sagt Neis. Sie betont, dass es an der Realschule keinen Hauptschulzweig wie an den staatlichen Erweiterten Realschulen gibt. Für Neis und ihre Gymnasiums-Kollegin Eva-Marie Schleich ist es wichtig, dass Schüler leicht in die andere Schulform wechseln können. Deshalb liegen Realschul- und Gymnasiumsklassen nebeneinander. Realschüler können nach der Klasse 9 in die Oberstufe des Gymnasiums wechseln. Natürlich legt das Bistum Trier großen Wert auf den Religionsunterricht. Neben katholischen Priestern und evangelischen Pfarrern würden auch Lehrer in der Seelsorge eingesetzt, berichtet Neis. Die Schüler starten am Montagmorgen nicht sofort mit dem Unterricht, sondern setzen sich im Morgenkreis mit Themen wie Alkohol, Drogen oder Rauchen auseinander. Dazu hole sie sich auch Experten von außerhalb in die Schule, erklärt Neis. Einen Schwerpunkt setzten die Willi-Graf-Schulen außerdem bei der Musik. Neben erweitertem Unterricht gibt's Chöre und Bands sowie ein Orchester. Die Schule hat auch ein Ton-/Videostudio. Großen Wert legt die Leiterin des Gymnasiums, Eva-Marie Schleich, auf das "Compassion-Projekt". Schüler der Klassenstufe 10 lernen während ihres zweiwöchigen Sozialpraktikums Altenheime, Krankenhäuser oder Kindertagesstätten kennen. Das sei wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung, meint Schleich. Die Realschüler machen in der Klassenstufe 9 ein dreiwöchiges Berufs-/Sozialpraktikum. Schüler gehen sogar ins Kloster und verbringen dort einige Besinnungstage.

auf einen blickRund 1250 Schüler besuchen die Willi-Graf-Schulen in Saarbrücken. Der Andrang ist sehr groß. Eltern und Schule schließen einen Vertrag ab. Schulgeld wird nicht fällig. 90 Prozent der Personal- und Sachkosten sowie die Hälfte der Investitionskosten übernimmt das Land nach dem saarländischen Privatschulgesetz, der Rest das Bistum Trier. Zur Einrichtung zählen eine Präsenz- und Ausleihbibliothek, eine Kapelle, eine Cafeteria/Mensa, mehrere Computersäle, Sporthalle, Fußballrasenplatz, Beachvolleyballfeld, Hartplatz und Kletterwand. Paten der höheren Klassen erleichtern den neuen Schülern den Einstieg. Information: Gymnasium, Tel. (0681) 66835-11, E-Mail: WGG.SB@t-online.de, Realschule, Tel. (0681) 66835-12, E-Mail: Willi-Graf-RS@t-online.de, Internet: www.willi-graf-schulen.de. smAuf einen BlickIm Saarländischen Privatschulgesetz ist geregelt, wie das Land diese Schulen unterstützt. Bei Ersatzschulen - die also eine staatliche Schule ersetzen - übernimmt das Land 90 Prozent der laufenden Personal- und Sachkosten und 50 Prozent der Investitionskosten. Im Gesetz ist außerdem festgelegt, dass die Privatschule "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern" nicht fördern darf. sm

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