Wie kam Kater Peter nach Derlen?

Ensdorf · Der Ensdorfer Kater Peter war über Monate verschwunden. Laut seinem Besitzer Josef Gabriel ist Peter nicht das einzige Tier aus der Ameisen- und der Fußenkreuzstraße mit diesem Schicksal. Daher vermutet Gabriel, dass ein Katzenhasser die Tiere gefangen und weit weg wieder ausgesetzt hat.

 Kater Peter ist nach fünf Monaten unversehrt nach Hause zurückgekehrt. Foto: Josef Gabriel

Kater Peter ist nach fünf Monaten unversehrt nach Hause zurückgekehrt. Foto: Josef Gabriel

Foto: Josef Gabriel

Aus seiner Nachbarschaft in der Ameisenstraße und der angrenzenden Fußenkreuzstraße in Ensdorf verschwinden seit Februar Katzen, berichtet Rentner Josef Gabriel. Er vermutet dahinter Machenschaften eines Katzenhassers: "In jüngster Zeit kommen hier vermehrt Katzen weg, seit Februar vier. Wir sehen kaum noch welche draußen."

Bis vor einigen Jahren seien seine Katzen immer bis zu 20 Jahre alt geworden, jetzt bezweifle er, dass seine beiden derzeitigen Kater, die Zwillinge Peter und Paul, das schaffen. Insbesondere Peters Schicksal bringt ihn zu dieser Annahme. "Am 27. Februar verschwand er auf genauso mysteriöse Weise wie eine unserer früheren Katzen vor vier Jahren. Der verbliebene Kater Paul trauerte", sagt der Tierfreund. Dabei habe er extra zwei Kater aus dem Tierheim zu sich geholt, damit sie einander Gesellschaft geben.

Am 7. Juli jedoch konnten alle Peter wieder empfangen. "Ein Wunder war geschehen", sagt Josef Gabriel. Ein Nummernstempel in Peters Ohr brachte den Kater zurück - dank dem Haustierzentralregister Tasso. Sein Besitzer berichtet: "Eine Frau in Elm-Derlen hatte ihn tagelang gefüttert, bis sie seine Nummer im Ohr sah und im Tierheim Dillingen anrief." Dort fand man über die Kennzeichnung heraus, dass Peter in Ensdorf wohnt. Der Tierbesitzer: "Jetzt lasse ich den Kater erst mal im Haus, damit er mir nicht wieder weggenommen wird." Der Rentner vermutet, dass möglicherweise jemand die verschwundenen Tiere eingefangen und weiter weg wieder ausgesetzt hat.

Beim nächsten Vorfall dieser Art schalte er die Polizei ein: "Ein bekannter Polizist hat mir gesagt, dass sie bei weiteren Vorfällen vielleicht etwas ausrichten können. Ich möchte auf jeden Fall, dass bekannt wird, wie so eine Tat bestraft wird."

Darauf gibt das Strafgesetzbuch keine pauschale Antwort. Vor dem Gesetz sind auf Tiere zunächst die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden: Wer eine fremde Katze wegnimmt, stiehlt also faktisch. Das Strafgesetzbuch (Paragraf 242) sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder eine Geldstrafe vor.

Ausschlaggebend für das tatsächliche Strafmaß sind jedoch viele Umstände, etwa, ob der Dieb das gestohlene Tier freilässt oder in ein Versuchslabor bringt. Auch der materielle Wert des Tieres spielt laut Fachliteratur eine Rolle; ebenso die Frage, ob der durch den Diebstahl gemindert ist. Nimmt jemand ein Tier zu sich, um es nach drei Tagen wieder zurückzubringen, sieht es rechtlich anders aus, als wenn das Tier zwei Jahre weg war. So nämlich sind Lebenserwartung und die Zeit mit dem rechtmäßigen Besitzer reduziert. Beweise für die Tat muss es natürlich auch geben.

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