Wer lügt, der riskiert seinen Mietvertrag

Saarbrücken/Leer. Wer eine Wohnung mieten will, sollte gegenüber dem Vermieter die Wahrheit über seine wirtschaftlichen Verhältnisse sagen. Das rät Rechtsanwalt Ottmar Krämer von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sei nämlich davon auszugehen, dass die Vermieter Angaben der Mieter verstärkt über Auskunfteien oder gar Detektive überprüfen lassen

Saarbrücken/Leer. Wer eine Wohnung mieten will, sollte gegenüber dem Vermieter die Wahrheit über seine wirtschaftlichen Verhältnisse sagen. Das rät Rechtsanwalt Ottmar Krämer von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sei nämlich davon auszugehen, dass die Vermieter Angaben der Mieter verstärkt über Auskunfteien oder gar Detektive überprüfen lassen. Komme dabei die Unwahrheit oder Schönfärberei ans Licht, drohe den Interessenten eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges oder zumindest der endgültige Ausschluss aus dem Kreis der möglichen Mieter.

So geschehen bei einem Mieter aus Niedersachsen, der von Arbeitslosengeld II lebt. Sein Vermieter hatte das zunächst nicht gewusst, wollte deshalb später den Mietvertrag nicht gelten lassen. Der Mieter beantragte daraufhin beim Amtsgericht Leer den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vermieter, ihm die Wohnungsschlüssel zu übergeben. Der Vermieter lehnte ab und erklärte, dass er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechte. Der Mieter konterte, er sei finanziell in der Lage, die Miete zu leisten. Als Bezieher von Arbeitslosengeld II werde das Sozialamt für die Kosten aufkommen. Zudem trage er Zeitungen aus und repariere gelegentlich Computer. Weitere Zusagen zum Einkommen habe er bei den Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter nicht gemacht.

Vor Gericht kam dann aber heraus, dass der Mieter behauptet hatte, noch nie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. Das war gelogen. Zudem befand das Amtsgericht, dass der Mieter über seine Visitenkarte den unzutreffenden Eindruck erweckt hatte, als würde er in weitem Umfang sein Geld als Computerexperte verdienen. Das reichte dem Gericht aus, die Anfechtung des Mietvertrages durch den Vermieter für rechtmäßig zu erklären. Was zur Folge hatte: Der Arbeitslose musste sich eine neue Wohnung suchen (Aktenzeichen: 70 C 1237/08).

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"Ich lebe gern in Quierschied, weil ich schon seit 35 Jahren Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr bin. Und weil ich schon seit sechs Jahren hier einen Imbiss-Betrieb, Partyservice und Veranstaltungsräume betreibe. Und weil ich gern mit den hier lebende
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