"Wer 400-Euro-Kräfte einstellt, muss sich an Tarifverträge halten"

Regionalverband. Wer im Regionalverband einen 400-Euro-Job annimmt, sollte sich vorher darüber informieren, wie hoch die Tariflöhne in seiner Branche sind. Das empfiehlt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau). Denn: Arbeitgeber müssen Minijobbern denselben Stundenlohn zahlen, den ein regulär Beschäftigter erhält, sofern ein Tarifvertrag gilt

Regionalverband. Wer im Regionalverband einen 400-Euro-Job annimmt, sollte sich vorher darüber informieren, wie hoch die Tariflöhne in seiner Branche sind. Das empfiehlt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau). Denn: Arbeitgeber müssen Minijobbern denselben Stundenlohn zahlen, den ein regulär Beschäftigter erhält, sofern ein Tarifvertrag gilt. Im Regionalverband Saarbrücken - so sagt die Gewerkschaft - seien rund 38 240 Menschen lediglich geringfügig beschäftigt. "Auch wer 400-Euro-Kräfte einstellt, muss sich an die Tarifverträge halten, die für die Branche gelten. Die Minijobber mit Niedriglöhnen abzuspeisen, ist rechtswidrig", betont Heiner Weber, der Bezirksvorsitzende der IG Bau Saar-Trier: "Für die Gebäudereiniger-Branche im Regionalverband bedeutet dies: Chefs müssen Minijobbern mindestens 8,82 Euro Stundenlohn zahlen. Das ist der tariflich festgelegte Satz." Die Gewerkschaft wehrt sich dagegen, dass Minijobber als Beschäftigte 2. Klasse behandelt werden. Weber: "Wenn schon Minijob, dann aber auch fair bezahlt." Allerdings sei die große Zahl von 400-Euro-Beschäftigungsverhältnissen eine insgesamt fatale Entwicklung. Arbeitgeber nutzten geringfügige Beschäftigung immer häufiger, um Personalkosten zu drücken. Weber: Dadurch werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse verdrängt." red

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