Wenn die Taxifahrt zum Ärgernis wird

Dudweiler. "Wie lange muss ich auf ein Taxi warten?" fragt SZ-Leser-Reporter Walter Keßler nach einem erlebnisreichen Abend. Für 19.30 Uhr hatte er einen Wagen vorbestellt, sein Ziel war St. Ingbert. Am Abend wartete er auf den Chauffeur - nach zehn Minuten entschloss er sich, in der Zentrale nachzufragen

Dudweiler. "Wie lange muss ich auf ein Taxi warten?" fragt SZ-Leser-Reporter Walter Keßler nach einem erlebnisreichen Abend. Für 19.30 Uhr hatte er einen Wagen vorbestellt, sein Ziel war St. Ingbert. Am Abend wartete er auf den Chauffeur - nach zehn Minuten entschloss er sich, in der Zentrale nachzufragen. "Dort bekam ich die Auskunft, dass er in einer Viertelstunde da wäre, er müsste vorher noch tanken. Auf meinen Hinweis auf die rechtzeitige Reservierung sagte man mir, er könne sein Taxi ja nicht schon ab 18 Uhr für mich bereithalten", sagt Keßler.Und Keßler wollte auch wieder nach Hause: "Trotz der Verärgerung rief ich das Unternehmen kurz nach Mitternacht an, um mich in St. Ingbert abzuholen. Man wäre in 20 Minuten da und bat mich, am Feuerwehrhaus zu warten", berichtet er der SZ.

Und wieder muss Keßler warten, und wieder ruft er bei der Zentrale an. Doch erst auf der Fahrt nach Dudweiler passiert das, was den Dudweiler Leser verärgert: "Ich bat den Fahrer, doch bei der Zentrale nachzufragen, ob ich diese Fahrt als Rechnungsfahrt machen könnte, Name und Adresse waren ja bekannt. Der Taxifahrer beschimpfte mich sofort als Zechpreller, drehte auf der Straße und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit Richtung Polizei nach Sulzbach", sagt er. Keßler gab dann aber klein bei: "Ich bat ihn, mich nach Hause zu fahren und bezahlte wegen des Umwegs ein höheres Entgelt. Ich hätte wohl in beiden Situationen die Gelegenheit gehabt, ein anderes Taxi zu nehmen, kannte aber meine Rechte nicht", meint er abschließend, ohne das Unternehmen nennen zu wollen.

Die Saarbrücker Zeitung wandte sich diesbezüglich an Désirée Fuchs, Juristin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Sie erklärt: "Prinzipiell muss man nach Abschluss der Dienstleistung zahlen. Hab' ich jedoch kein Geld bei mir, kann ich mir auch eine Rechnung stellen lassen. Auf diese kann aber noch eine Gebühr erhoben werden." Notwendig sei jedoch, dass man sich ausweisen kann. Trotzdem: Dass der Fahrer einfach so die Fahrtrichtung gewechselt habe, hält sie für äußerst fragwürdig: "Als Frau bekäme ich Angst." Auch wäre dann der Mehrweg vermeidbar gewesen, was dann der Fahrer nicht in Rechnung stellen dürfte. Zum Thema Verspätungen bei Taxifahrten sagt sie: "Ist ein Termin ausgemacht, entsteht ein wirksamer Vertrag, und der durch die Verspätung entstandene Schaden muss ersetzt werden." Allerdings gebe es hier die Schadensminderungspflicht beim Gast. "Ich muss beim Unternehmen anrufen und fragen, wo das Taxi bleibt. Wartezeit bei einer Fahrt zur Party sei ärgerlich, jedoch kein ersetzbarer Schaden. dla

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von Walter Keßler aus Dudweiler. Sie haben auch Spannendes zu erzählen und sogar Fotos gemacht? Dann schicken Sie uns alles als Leser-Reporter: per Sprachnachricht, SMS/Fax, MMS mit Foto an Tel. (06 81) 59 59 800, E-Mails an leser-reporter@sol.de

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