Weniger Rechte für den Großherzog

Luxemburg. Der Staatsrat im Großherzogtum Luxemburg hat grünes Licht für die geplante Verfassungsänderung gegeben, die die Kompetenzen des Großherzogs bei der Gesetzgebung einschränkt. Demnach darf der Großherzog fertige Gesetze künftig nur noch verkünden und nicht mehr billigen

Luxemburg. Der Staatsrat im Großherzogtum Luxemburg hat grünes Licht für die geplante Verfassungsänderung gegeben, die die Kompetenzen des Großherzogs bei der Gesetzgebung einschränkt. Demnach darf der Großherzog fertige Gesetze künftig nur noch verkünden und nicht mehr billigen. Hintergrund war eine sich abzeichende Verfassungskrise, da Großherzog Henri es ablehnt, das geplante Gesetz über die Legalisierung der Sterbehilfe zu unterschreiben und damit zu billigen. ko

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