Weitgehende Einigung zwischen HTW und Ex-Mitarbeiter

Saarbrücken. Der Streit zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) und einem ehemaligen Mitarbeiter ist nun vor dem Landgericht weitgehend beigelegt. In der Sache ist man sich einig, die Frage der Prozesskosten soll das Gericht später klären.In offenen Briefen hatte ein ehemaliger Lehrbeauftragter als Aktionskünstler unter dem Namen Dr. K

Saarbrücken. Der Streit zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) und einem ehemaligen Mitarbeiter ist nun vor dem Landgericht weitgehend beigelegt. In der Sache ist man sich einig, die Frage der Prozesskosten soll das Gericht später klären.In offenen Briefen hatte ein ehemaliger Lehrbeauftragter als Aktionskünstler unter dem Namen Dr. K. Odie die Personalpolitik der HTW scharf kritisiert. Dagegen wehrten sich die Hochschule und deren ehemaliger Rektor Wolfgang Cornetz zunächst in einem einstweiligen Verfahren. Vor dem Oberlandesgericht obsiegte der Ehemalige. Jetzt war ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht anhängig. Beide Parteien zeigten sich bereit, den Streit sinnvoll zu beenden, zumal inzwischen ein neuer Rektor im Amt ist. Zwei besonders derbe Formulierungen will der inzwischen 83 Jahre alte Aktionskünstler nicht mehr verwenden. Ebenfalls wird er nicht das Bestehen einer Liebesbeziehung eines Mitarbeiters zu seiner Sekretärin behaupten.

Nach dieser Einigung regte die Richterin an, die Kosten im Verhältnis ein Drittel zu zwei Dritteln zu Lasten der HTW zu teilen. Das mochte der Künstler indes nicht. Er wolle am Ende seines Lebensweges sauber dastehen. Wenn es heiße, er habe einen Teil der Kosten tragen müssen, bliebe letztendlich doch etwas an ihm hängen.

Beinahe wäre die Einigung an dieser Frage gescheitert. Doch man fand auch dafür eine Lösung. Das Gericht wird die Frage der Prozesskosten entscheiden. Zuvor bekommen die Anwälte Gelegenheit, ihren Standpunkt hierzu schriftlich darzulegen. jht

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