Was sich an den Schulen alles ändern soll

• Schulstandorte: Künftig entscheidet die Gesamtschülerzahl darüber, ob eine Schule bestehen bleibt. Bislang mussten Grundschulen mindestens zweizügig sein (zwei Klassen pro Jahrgangsstufe), weiterführende Schulen dreizügig. Künftig soll für Grundschulen eine Mindestschülerzahl von 80 und für weiterführende Schulen (Stufen 5 bis 9) von 220 gelten; im Kessler-Entwurf waren es noch 250

Schulstandorte: Künftig entscheidet die Gesamtschülerzahl darüber, ob eine Schule bestehen bleibt. Bislang mussten Grundschulen mindestens zweizügig sein (zwei Klassen pro Jahrgangsstufe), weiterführende Schulen dreizügig. Künftig soll für Grundschulen eine Mindestschülerzahl von 80 und für weiterführende Schulen (Stufen 5 bis 9) von 220 gelten; im Kessler-Entwurf waren es noch 250. Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD) sagte, die Änderungen schafften die Basis für ein "vielfältiges wohnortnahes Bildungsangebot in der Fläche".• Zeitplan: Erreicht sein muss die Mindestschülerzahl ab dem Schuljahr 2013/14. Die Grünen monierten, mit dem Kessler-Entwurf hätten die Schulen Zeit bis 2016/17 gehabt. Nun drohten "Schulschließungen durch die Hintertür". Zahlenmäßig schwache Schulen hätten nun keine Zeit mehr, sich zu stabilisieren und zu wachsen, und stünden in zwei Jahren auf der Kippe. Commerçon verteidigte den Entwurf. Seinen Angaben zufolge erfüllen schon heute 19 der 155 Grundschulen, 34 von 47 Erweiterten Realschulen und drei von 17 Gesamtschulen die aktuellen Vorschriften zur Zügigkeit nicht mehr. Unter dem neuen Gesetz würden einer Prognose zufolge lediglich drei Gemeinschaftsschulen die Mindestschülerzahl nicht erreichen. Diese hätten aber die Möglichkeit, noch zusätzliche Schüler zu gewinnen. Oder es werde zum Beispiel Schulverbünde oder Zusammenlegungen geben. Der Kessler-Entwurf hätte laut Commerçon das Aus für acht Gemeinschaftsschulen bedeutet.

Unterrichtsorganisation: Für Grundschulen sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Unterricht jahrgangsübergreifend abzuhalten. Dies sei nicht nur eine zusätzliche Maßnahme zur Standortsicherung, sagte Commerçon. Es biete auch die Chance, moderne pädagogische Konzepte anzuwenden.

Schulträger: Der Einfluss der Schulträger, also Kommunen (Grundschulen) und Landkreise/Regionalverband (weiterführende Schulen), auf die Standort-Planung wird gestärkt. Land und Schulträger sollen bei Veränderungen im Schulangebot "im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft einvernehmliche Lösungen entwickeln", sagte Commerçon. So sollen künftig auch Schulschließungen der Zustimmung des Schulträgers bedürfen. Schulträger sollen außerdem untereinander Schulverbünde bilden oder Schulen zusammenlegen können.

Klassengrößen: Erstmals in der Geschichte der Saar-Schulpolitik, so Commerçon, werden in einer Gesetzesbegründung Klassengrößen genannt. Für die Grundschulen ist eine Klassengröße von maximal 22 Kindern vorgesehen. An Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wird in den Klassenstufen 5 und 6 eine Klassengröße von 25 Schülern angestrebt, in den Klassenstufen 7 bis 10 der Gemeinschaftsschule beziehungsweise 7 bis 9 des Gymnasiums eine Klassengröße von 27 Schülern. kir

Foto: Becker & Bredel

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