Asylverfahren Warum Abschieben auch an fehlenden Flügen scheitert

Saarbrücken · Das Saarland kann viele ausreisepflichtige Ausländer nicht abschieben, weil sie keinen gültigen Pass haben.

 Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug.

Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Bei 349 Ausländern sind fehlende Dokumente der Grund dafür, dass sie eine Duldung haben. Unter ihnen sind allerdings auch Menschen, die zum Beispiel aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden sollen, aber wegen eines abgelaufenen Passes vorübergehend keinen Aufenthaltsstatus bekommen können.

Insgesamt sind 1090 Ausländer im Saarland im Besitz einer Duldung (Stichtag: 1. Februar 2018). Die Zahlen veröffentlichte die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Lutz Hecker. In 219 Fällen kann demnach nicht abgeschoben werden, weil eine Flugverbindung fehlt.

Dies betrifft vor allem Menschen, die über ein anderes Land in die EU eingereist sind und daher dort ihr Asylverfahren durchlaufen müssen (sogenannte Dublin-Fälle). Sie müssen in dieses Land zurückgeschoben werden. Gerade auf den Strecken nach Italien seien Flüge auf Wochen und Monate hinaus ausgebucht, sagte Peter Aulenbacher, Sachgebietsleiter bei der Zentralen Ausländerbehörde in Lebach.

In 131 Fällen liegt ein Abschiebungshindernis im Hinblick auf Artikel 6 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) vor. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn die Mutter krank ist und die Kinder eine Duldung erhalten. „Wir wollen und können keine minderjährigen Kinder allein abschieben“, sagte Peter Aulenbacher. Umgekehrt könnten auch Eltern, die kein Aufenthaltsrecht besitzen, unter gewissen gesetzlichen Bedingungen eine Duldung erhalten, wenn ihre Kinder hervorragend integriert seien und eine Schule besuchten.

Die Antwort der Landesregierung zeigt auch, dass viele Abschiebungen scheitern, weil die abgelehnten Asylbewerber in ihrer Wohnung nicht angetroffen werden. Demnach war dies im vergangenen Jahr (bis 14. November) 122 Mal der Fall – bei insgesamt 215 gescheiterten Abschiebungen. Zum Teil würden sich Asylbewerber, deren Verfahren sich dem Ende entgegenneigt, in der Landesaufnahmestelle in Lebach nicht auf ihrem Zimmer aufhalten oder sogar ganz untertauchen, sagte Peter Aulenbacher. Dann werde die Abschiebung ein weiteres Mal versucht. In 20 Fällen leisteten die Ausländer Widerstand, in 18 Fällen scheiterte die Abschiebung aus rechtlichen Gründen, in 15 Fällen aus medizinischen Gründen, in 15 Fällen wegen eines Flugausfalls. In elf Fällen scheiterte die Abschiebung daran, dass den Betroffenen Kirchenasyl gewährt wurde.

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