War Saarbrücker Messerstecherei versuchter Mord?

Saarbrücken. Es geschah am 18. November 2010 in der Saarbrücker Diskothek "Seven". Gäste gerieten in Streit, ein Mann (23) - das spätere Opfer - ging dazwischen und wollte schlichten. Ein weiterer Besucher (24) - der Angeklagte - mischte sich ein. Der Händel eskalierte, verbalen Auseinandersetzungen folgten handfeste. Die Streithähne wurden von Türstehern des Lokals verwiesen

Saarbrücken. Es geschah am 18. November 2010 in der Saarbrücker Diskothek "Seven". Gäste gerieten in Streit, ein Mann (23) - das spätere Opfer - ging dazwischen und wollte schlichten. Ein weiterer Besucher (24) - der Angeklagte - mischte sich ein. Der Händel eskalierte, verbalen Auseinandersetzungen folgten handfeste. Die Streithähne wurden von Türstehern des Lokals verwiesen. Draußen ging es weiter, auch hier Schimpfworte und Schläge. Beide entfernten sich danach in unterschiedlichen Richtungen. Soweit die Vorgeschichte nach der Anklage und der Schilderung des Opfers.Einige Zeit darauf soll sich der Angeklagte mit einem Dolch bewaffnet haben. Vor der Disko "Number One" in der Saarbrücker Innenstadt stieß er seinem Gegner das Messer in den Rücken. Es kam zu einem Hämatopneumothorax, einer Ansammlung von Blut und Luft in der Lunge. Durch eine Notoperation konnte das Leben des Mannes gerettet werden.

Seit gestern wird der Fall vor dem Saarbrücker Landgericht zum zweiten Mal verhandelt. Der mutmaßliche Täter war bereits wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und einem Monat verurteilt worden. Die Revision der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof hatte Erfolg. Das Urteil wurde aufgehoben. Es muss vor einer anderen Strafkammer des Saarbrücker Landgerichts erneut verhandelt werden - es ist jetzt zu prüfen, ob versuchter Mord vorliegt.

Gestern kam nur das Opfer zu Wort. Den Messerstich habe er nicht bemerkt, nur ein Brennen im Rücken, dann sei er bewusstlos zu Boden gesackt. Sieben Tage habe er auf der Intensivstation verbracht. Die Folgen seien nicht ausgeheilt, er habe immer noch Probleme, unter anderen Atemnot. Vom Täter habe er 2500 Euro Schmerzensgeld erhalten. Der Prozess wird fortgesetzt. jht

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