Bundestagswahl Wahlausschuss lässt AfD und Linke in Rheinland-Pfalz zu

Mainz · Die AfD und die Linken sind in Rheinland-Pfalz trotz Einwänden zur Bundestagswahl zugelassen. Der Landeswahlausschuss ließ am Freitag in Mainz die Wahlvorschläge von 14 Parteien zu und wies vier ab.

Ein AfD-Parteimitglied aus Trier hatte kritisiert, dass Bewerber bei der Aufstellung der Landesliste nur fünf Minuten für eine Vorstellung hatten und beim zweiten Listenplatz eine Bewerberin zurückzog, ohne dass der Drittplatzierte dafür vorgeschlagen wurde. Zudem hatte das Mitglied behauptet, dass nicht alle Abstimmer wahlberechtigt waren.

Vize-Landeswahlleiter Stephan Danzer sagte: „Wir halten diese Einwürfe nicht für stichhaltig.“ AfD-Landes- und Fraktionschef Uwe Junge erklärte: „Nach der Anfechtung unserer Landesliste durch eines unserer Mitglieder waren wir stets sicher, dass die eingebrachten Kritikpunkte ungerechtfertigt waren.“

Der Ausschuss wies auch Einwände eines Linken-Mitglieds zurück, das die Zusammensetzung der Vertreterversammlung zur Wahlliste für unrichtig und manche Beitragsbefreiungen für rechtswidrig gehalten hat.

Auf dem Stimmzettel werden CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke, AfD, Piraten, Freie Wähler, NPD, ÖDP, MLPD, Die Grundeinkommenspartei, „Die Partei“ und die Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer sein.

Vier Parteien dürfen im Land nicht antreten: Die Parteien Bündnis C – Christen für Deutschland und Demokratie in Bewegung legten nicht genug Unterschriften vor, bei der Partei Die Einheit fehlten sie. Die Listenaufstellung der Tierschutzpartei war nach Ansicht des Ausschusses mangelhaft, weil eine eidesstattliche Versicherung nicht als gültig angesehen wird und die Liste mit Telefonzuschaltung eines Mitglieds aufgestellt wurde.

„Die Partei“ wird zugelassen, aber sieben Bewerber werden gestrichen, weil bei ihnen die Zulassungsvoraussetzung oder der Nachweis der Wählbarkeit fehlt. Bei den Freien Wählern wird ein Bewerber gestrichen.

Die Demokratie in Bewegung scheiterte damit, Unterschriften nachzureichen. Der Co-Vorsitzende Jürgen Fring sagte, 351 Unterschriften seien wegen eines Unfalls nicht rechtzeitig abgeliefert worden. 65 Unterschriften hätten zudem auf dem Postweg gesteckt. Der Vize-Landeswahlleiter sagte, es gelte der Grundsatz der Gleichheit für die Frist. Die Partei legte dagegen Beschwerde ein.

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