Vortrag informiert zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Rohrbach. Informationen zur "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" stehen am Donnerstag, 21. Januar, im Mittelpunkt einer Veranstaltung, die von der Katholischen Erwachsenenbildung Saarpfalz (KEB) in Rohrbach mit Rechtsanwalt Klaus Herrmann angeboten wird

Rohrbach. Informationen zur "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" stehen am Donnerstag, 21. Januar, im Mittelpunkt einer Veranstaltung, die von der Katholischen Erwachsenenbildung Saarpfalz (KEB) in Rohrbach mit Rechtsanwalt Klaus Herrmann angeboten wird. Eine Patientenverfügung erläutert dem Arzt den Willen des Patienten, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann. Am 1. September 2009 ist die lange erwartete gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen in Kraft getreten. Dennoch muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er eine Patientenverfügung will oder nicht. Der Referent gibt aus Sicht des Vorsorgeanwaltes einen Überblick über Gesetze und Voraussetzungen für eine wirksame Patientenverfügung. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht hingewiesen. Der Vortrag findet in der Unterkirche St. Konrad, in der St. Ingberter-Flur-Straße in Rohrbach, statt. Die KEB bittet Interessenten zu beachten, dass der Veranstaltungsbeginn auf 19.30 Uhr verschoben wurde. red

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