Vortrag in Rehlingen: Wie dürfen Heilpraktiker werben?

Rehlingen. Dafür, wie Heilpraktiker für sich und Heilmittel werben dürfen, gibt es ein eigenes Gesetz. In einem Vortrag am Donnerstag, 24

Rehlingen. Dafür, wie Heilpraktiker für sich und Heilmittel werben dürfen, gibt es ein eigenes Gesetz. In einem Vortrag am Donnerstag, 24. Juni, 19 bis 21 Uhr, erläutert die Rechtsanwältin Andrea Böwendorf, wie man auch als Laie mit verschiedenen ganzheitlichen Methoden innerhalb des gesetzlichen Rahmens arbeiten kann beziehungsweise, welche Hindernisse und rechtliche Probleme es geben kann. Der Vortrag bei "Lichtquell - Gesundheitspraxis und Esoterikbedarf" in der Fremersdorfer Straße 54 in Rehlingen ist kostenlos. redEine Anmeldung ist nötig unter Telefon (0 68 35) 60 79 93 oder mobil unter (01 72) 6 66 96 25 oder per Mail an Lichtquell@gmx.com.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort