Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Saarbrücken. Die Regionalgruppe Polio Saarland trifft sich am 24. April um 15 Uhr im Gustav-Adolf-Haus, Kaiserstraße 122, Saarbrücken-Scheidt. Dort referieren Monika Fries und Klaus Hermann, beide Fachanwälte für Familien- und Erbrecht aus Blieskastel, über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Saarbrücken. Die Regionalgruppe Polio Saarland trifft sich am 24. April um 15 Uhr im Gustav-Adolf-Haus, Kaiserstraße 122, Saarbrücken-Scheidt. Dort referieren Monika Fries und Klaus Hermann, beide Fachanwälte für Familien- und Erbrecht aus Blieskastel, über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Neben einer Vermögensnachfolgeplanung durch Testamente und lebzeitige Übergabeverträge sollte jeder bedenken, dass er durch Unfall, Krankheit oder Altersgebrechlichkeit jederzeit in eine Situation kommen kann, in der er seine Angelegenheiten in vermögensmäßiger bzw. persönlicher Hinsicht nicht mehr selbst regeln kann. Wenn dann niemand eine Vollmacht hat, muss von Amts wegen ein Betreuer eingesetzt werden. Hier kann durch die Abfassung einer individuellen Vorsorgevollmacht vorgesorgt und insbesondere die Personen frei verantwortlich bestimmt werden, die dann für einen sorgen soll, wenn man dies nicht mehr selbst kann. Deshalb werden Fries und Hermann einen Überblick zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung geben und genau erklären, wie solche Vollmachten und Verfügungen auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt und rechtssicher formuliert werden. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit mit den Referenten zu diskutieren. Auch Nichtmitglieder sind willkommen. Die Veranstaltung ist kostenlos. red

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