Vorsorge treffen für den Notfall

Eiweiler. Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln

Eiweiler. Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu Fragen rund um das Betreuungsrecht informiert am Freitag, 1. Oktober, 18 Uhr, der Seniorenbeauftragte der Stadt Püttlingen, Ernst Schmitt, in der Großwaldhalle Eiweiler. Zusätzlich zu diesen Informationen werden den Besuchern schriftliche Erläuterungen sowie Formulare zur Abfassung einer Patientenverfügung beziehungsweise einer Vorsorgevollmacht zur Verfügung gestellt. Zum Besuch dieser Veranstaltung lädt der CDU-Ortsverband Eiweiler ein. redWeitere Informationen bei Ernst Schmitt, Seniorenbeauftragter der Stadt Püttlingen, unter Tel. (0 68 98) 69 11 37.

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