Von Brücken springen kann teuer werden

Nur 2,80 Meter ist die Saar an manchen Stellen tief, sagt Peter Meyer vom Wasser- und Schifffahrtsamt. Das sei nicht genug für einen Sprung von einer Brücke. Trotz dieser und weiterer Gefahren wagen Menschen im Sommer immer wieder einen Brückensprung ins kühle Nass. SZ-Redaktionsmitglied Patricia Müller sprach mit Polizeisprecher Horst Peter Schäfer über die gefährliche Erfrischung.

 Verlockend, aber verboten: ein Sprung in die Saar. Foto: Leser-Reporter Erich Christoph-Borger

Verlockend, aber verboten: ein Sprung in die Saar. Foto: Leser-Reporter Erich Christoph-Borger

Foto: Leser-Reporter Erich Christoph-Borger

Herr Schäfer, warum ist es so gefährlich, von einer Brücke in die Saar zu springen?

Schäfer: Bei einem Sprung von einer Brücke ins Wasser kann es zu erheblichen Verletzungen oder sogar zum Tod kommen. Gefahren drohen insbesondere durch Untiefen, den Schifffahrtsverkehr, durch Strömungen und auch durch die Schwierigkeiten beim Aussteigen aus der Saar ans Ufer.

Ist es erlaubt, von Brücken zu springen?

Schäfer: Es ist nicht erlaubt, von Brücken in die Saar zu springen. Eine solche Handlung ist nach Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OwiG) - Belästigung der Allgemeinheit - unter Bußgeld gestellt. Auch das Schwimmen in der Saar ist verboten. Das gilt nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung und nach der Verordnung über Baden in der Bundeswasserstraße Saar.

Welche Strafe droht Brückenspringern, die erwischt werden?

Schäfer: Gegen Brückenspringer wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach Paragraf 118 OwiG gefertigt. Es kann ein Bußgeld zwischen 50 und 150 Euro verhängt werden. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab - etwa davon, ob jemand selbst Geld verdient.

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