Gesetzentwurf Vollzugsbeamte sollen schneller Schmerzensgeld bekommen

Saarbrücken · Polizisten und andere Vollzugsbeamte im Saarland sollen künftig nicht mehr länger auf Schmerzensgeld für im Dienst erlittene Verletzungen warten. Wenn der verurteilte Täter nicht zahlt, soll das Schmerzensgeld vom Land vorgestreckt werden.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Oliver Berg

Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition von CDU und SPD hat der Landtag am Mittwoch in erster Lesung beraten und einstimmig an den Innenausschuss weitergeleitet. Das Land soll zwar das Schmerzensgeld zunächst vorstecken, dann aber versuchen, den Anspruch beim Verurteilten einzutreiben.


In der Begründung des von CDU und SPD eingebrachten Gesetzes heißt es, die betroffenen Beamten brauchten „die volle Unterstützung des Staates“. Sie dürften mit ihrem Anspruch auf Schmerzensgeld „nicht alleine gelassen“ werden. Im vergangenen Jahr habe es 109 Körperverletzungen gegen Vollzugsbeamte gegeben, sagte die CDU-Abgeordnete Ruth Meyer. „Die Beamten werden immer häufiger zur Zielscheibe von Gewalt, können aber ihren hieraus erwachsenden Schmerzensgeldanspruch häufig nicht durchsetzen.“ Für die Linke forderte Dennis Lander, die Zahlungen des Landes nicht auf Beamte von Polizei und Justiz zu begrenzen, sondern auch Angestellte einzubeziehen.

Die möglichen Kosten für das Land wurden auf 8500 Euro geschätzt. Dem liegt eine Kostenschätzung für Bayern in Höhe von 100 000 Euro zugrunde, die auf die geringere Bevölkerungszahl des Saarlandes heruntergerechnet wurde. Unter die neue Regelung fallen Schmerzensgelder von mehr als 250 Euro.

(dpa)
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