Vier Jahre Haft im Stiefmutter-Prozess gefordert

Saarbrücken. Der Oberstaatsanwalt hat gestern in seinem Plädoyer vor dem Landgericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten für eine 43-jährige Hausfrau aus dem Landkreis Merzig-Wadern gefordert. Die Frau soll ihre Stieftochter zwischen 1998 und 2006 mehrfach schwer misshandelt haben (wir berichteten). Das Opfer ist inzwischen 19 Jahre alt

Saarbrücken. Der Oberstaatsanwalt hat gestern in seinem Plädoyer vor dem Landgericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten für eine 43-jährige Hausfrau aus dem Landkreis Merzig-Wadern gefordert. Die Frau soll ihre Stieftochter zwischen 1998 und 2006 mehrfach schwer misshandelt haben (wir berichteten). Das Opfer ist inzwischen 19 Jahre alt. Die Angeklagte hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Ihr Verteidiger hält die Belastungszeugen für "unglaubwürdig" und beantragte Freispruch. Zuvor hatte die Verteidigung die Untersuchung des Geisteszustandes der Angeklagten gefordert. Denn die Taten seien nur dann zu erklären, wenn die Angeklagte "an einer seelischen Krankheit leide". Professor Wolfgang Retz vom Institut für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie an der Universität des Saarlandes hatte die Angeklagte daraufhin auf seelische Störungen untersucht. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Frau "im Wesentlichen gesund" und voll schuldfähig sei. Einem Antrag der Verteidigung für ein Sachverständigengutachten, das beweisen sollte, dass auch die misshandelte Stieftochter seelisch krank sei und sich die festgestellten Verletzungen selbst zugefügt habe, folgte das Gericht nicht. Im Juli geht es weiterJetzt soll eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Merzig-Wadern gehört werden. Dabei wird es nach Angaben des Gerichts um die Frage gehen, ob die Besuche einer Sozialarbeiterin in der Familie angekündigt waren - und damit der Eindruck oder gar Spuren der Misshandlung des Mädchens hätten rechtzeitig beseitigt werden können. Nach Angaben des Gerichts, seien beim Jugendamt Merzig-Wadern mehrere Hinweise eingegangen, die auf eine Misshandlung der Stieftochter hindeuteten. Der Prozess wird am 2. Juli fortgesetzt.

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