Trinkwasserkontrollen Viel heiße Luft ums Trinkwasser

Saarbrücken · Ein Landesamt stellt die Untersuchung von Trinkwasser ein, die Grünen kritisieren die angebliche „Privatisierung der Kontrollen“ scharf. Dabei sind die schon lange keine staatliche Aufgabe mehr.

 Das Trinkwasser im Saarland wird regelmäßig auf zahlreiche Belastungen hin überprüft: unter anderem auf Keime, Bakterien, Blei und Nitrat.

Das Trinkwasser im Saarland wird regelmäßig auf zahlreiche Belastungen hin überprüft: unter anderem auf Keime, Bakterien, Blei und Nitrat.

Foto: dpa/Lukas Schulze

Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) wird ab 1. Juli keine Trinkwasseruntersuchungen mehr durchführen, um Kosten zu sparen. Diese Ankündigung provozierte einen Aufschrei der Grünen: Das Land müsse die „Privatisierung der Trinkwasserkontrollen“ zurücknehmen. Grünen-Landeschef Markus Tressel warf der Landesregierung vor, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Die Untersuchung von Trinkwasser müsse als staatliche Aufgabe verstanden werden, die nicht alleine der Privatwirtschaft überlassen werden dürfe. „Es ist unverantwortlich, dass gerade jenes Bundesland, dessen Trinkwasser ernsthaft durch die Grubenflutung gefährdet ist, als bisher einziges die Kontrolle freiwillig aus der Hand gibt“, sagte Tressel.

Die Linksfraktion im Landtag hatte ebenfalls von der Sache Wind bekommen. Statt wie die Grünen vorzupreschen, stellte sie jedoch eine (bisher unbeantwortete) Anfrage an die Landesregierung, wollte erst mal abklopfen, welche Auswirkungen dieser Schritt haben wird.

Tatsächlich ist die Trinkwasserkontrolle schon längst keine staatliche Aufgabe mehr, wie eine Sprecherin des Umweltministeriums erklärt. Bis 2011 war das Landesamt die einzige Stelle für die Untersuchungen. Doch seitdem dürfen die rund 50 saarländischen Wasserversorger auch private Labore beauftragen, wenn diese durch die Deutsche Akkreditierungsstelle zugelassen sind. Wovon sie offenbar auch fleißig Gebrauch machen. Von den rund 30 000 Trinkwasserproben, die pro Jahr im Saarland anfallen, hat das Landesamt im vergangenen Jahr weniger als fünf Prozent übernommen. Das Amt ist also nur noch ein Anbieter von vielen, der seine Untersuchungen dem Wasserversorger in Rechnung stellt. „Auch in anderen Bundesländern wird der Großteil der Untersuchungen in Privatlaboren durchgeführt“, sagt die Sprecherin.

Auch die rund 40 Wasserversorger sehen keinen Grund zur Beunruhigung: „Wenn das Landesamt nicht mehr zur Verfügung steht, ist das für die Trinkwasserqualität kein Problem“, sagt Joachim Meier, stellvertretender Vorsitzender des Verbands der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes und Geschäftsführer der Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH.

Für die Überwachung des Trinkwassers bleibt der Staat weiterhin zuständig, und zwar über die Gesundheitsämter. Die erstellen gemeinsam mit den Wasserversorgern einen Plan, wie oft und wo Proben entnommen werden müssen, was unter anderem von der geförderten Wassermenge abhängt. Die Versorger sind nur für die Qualität des Wassers bis zum Hausanschluss zuständig. Danach trägt der Gebäudeeigentümer die Verantwortung. Ein akkreditiertes Labor führt eine mikrobiologische und eine chemische Untersuchung durch, kontrolliert etwa, ob Keime und Bakterien, aber auch Blei oder Nitrat enthalten sind. Die Ergebnisse werden an das zuständige Gesundheitsamt geschickt, das einschreitet, wenn Grenzwerte überschritten werden. In diesem Fall gibt es etwa eine Empfehlung ab, das Wasser abzukochen oder ordnet im schlimmsten Fall an, es chloren zu lassen.

Im Saarland gibt es laut Ministerium derzeit fünf akkreditierte Labore. Die Unternehmen können aber auch Labore aus anderen Bundesländern beauftragen. In einigen Gemeinden hält der Wasserversorger ein eigenes Labor vor und führt die Kontrollen selbst durch. Diese Konstellation, die auf den ersten Blick stutzig macht, ist laut Ministerium nicht ungewöhnlich: „Eigenkontrollen durch den Wasserversorger sind durchaus üblich und auch erlaubt“, sagt die Sprecherin. Jeder Wasserversorger müsse einen Teil der Analysen regelmäßig von einem unabhängigen Labor untersuchen lassen – eine Art „Kontrolle der Kontrolle“. Auch Meier sieht darin kein Problem: „Kein Laborleiter wird ein Gefälligkeitsgutachten erstellen. Das kann ihn schließlich den Kopf kosten.“

Das Land will mit dem Wegfall der Wasseruntersuchungen rund 22 000 Euro pro Jahr einsparen, unter anderem für einen Dienstwagen und die Akkreditierung des Labors. Ein Wasserprobennehmer, eine Laborkaft und eine weitere halbe Stelle im Labor sind bislang damit befasst. Sie sollen künftig für Pflichtaufgaben in der Veterinärmedizin und der Lebensmittelüberwachung eingesetzt werden.

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