Verwaltungsgericht verpflichtet Land zu ungekürzter Beihilfe

Saarbrücken. Das saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis hat eine Verordnung des Innenministeriums, wonach sich die Beamten an den Kosten für Heilbehandlungen mit 15 Prozent selbst beteiligen müssen, als rechtswidrig zurückgewiesen. Jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig; die Berufung ist zugelassen

Saarbrücken. Das saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis hat eine Verordnung des Innenministeriums, wonach sich die Beamten an den Kosten für Heilbehandlungen mit 15 Prozent selbst beteiligen müssen, als rechtswidrig zurückgewiesen. Jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig; die Berufung ist zugelassen. Das Gericht hatte nach eigener Darstellung der Klage eines Beamten stattgegeben und dem Land auferlegt, dem Kläger zu den Kosten für Heilbehandlungen weitere Beihilfe ohne Abzug des Eigenanteils von 15 Prozent zu gewähren. Nach Darstellung des Innenministeriums gibt es im Saarland rund 28000 Beihilfe-Berechtigte; die Beihilfe-Ausgaben lagen im vergangenen Jahr bei 93 Millionen Euro. gf

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