Zwölf Autofahrer aus Verkehr gezogen Verstärkte Verkehrskontrollen in der Vorfaschingzeit

Saarbrücken · Zwölf Autofahrer, die durch Alkohol oder sonstige berauschende Mittel in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt waren, zog die saarländische Polizei bei ihren Kontrollen in der letzten Woche aus dem Verkehr. Das hat die Polizei mitgeteilt. Die Kontrollen im Umfeld von Faschingsveranstaltungen, die von den Verkehrsdiensten und den Polizeiinspektionen im gesamten Saarland durchführt wurden, werden fortgesetzt.

 Jetzt, da landesweit Faschingsveranstaltungen stattfinden, kontrolliert die Polizei nach eigenen Angaben besonders intensiv.

Jetzt, da landesweit Faschingsveranstaltungen stattfinden, kontrolliert die Polizei nach eigenen Angaben besonders intensiv.

Foto: picture alliance / dpa/Paul Zinken

Zwischen dem 22. und dem 28. Januar 2018 kontrollierten saarländische Polizeibeamte über 400 Fahrzeuge und deren Fahrer. Von den zwölf Fahrern, die ihr Fahrzeug nicht mehr sicher führen konnten, mussten fünf, die nach übermäßigem Alkoholgenuss nicht mehr fahrtüchtig waren, ihren Führerschein direkt abgeben. Den anderen droht der Verlust der Fahrerlaubnis in dem eingeleiteten Strafverfahren.

Sechs weiteren Autofahrern droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, weil sie die 0,5-Promillegrenze überschritten oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel gestanden hatten. Daneben müssen sie mit zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Die Polizei weist darauf hin, dass alkoholische Beeinflussung eine der Hauptunfallursachen ist und rät folgendes:

  • Trennen Sie Trinken und Fahren. Lassen Sie Ihr Fahrzeug zu Hause stehen.
  • Bilden Sie Fahrgemeinschaften und klären sie im Vorfeld, wer nüchtern bleibt und die anderen sicher nach Hause bringen wird.
  • Wenn Sie etwas getrunken haben, lassen Sie ihr Fahrzeug stehen. Nutzen Sie für den Nachhauseweg öffentliche Verkehrsmittel oder rufen sie sich ein Taxi.
  • Denken Sie auch an den Restalkohol, wenn Sie am nächsten Morgen ein Fahrzeug benutzen müssen.
  • Steigen Sie nicht in ein Fahrzeug ein, wenn der Fahrer unter alkoholischer Beeinflussung steht.
  • Durch Kostümierung können unter Umständen Sicht und Gehör des Fahrers beeinträchtigt sein. Legen Sie diese deshalb ab, wenn Sie am Steuer eines Fahrzeuges sitzen.
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