Vergewaltigung bleibt ungeklärt - Freispruch für Angeklagten

Saarbrücken. Eine Große Strafkammer des Landgerichts hat gestern einen 29 Jahre alten Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Verhandlung wurde vorzeitig beendet, als deutlich wurde, dass die einzige Tatzeugin geistig nicht in der Lage ist, eine Aussage vor Gericht zu machen.Der mutmaßliche Täter und sein mutmaßliches Opfer sind geistig behindert

Saarbrücken. Eine Große Strafkammer des Landgerichts hat gestern einen 29 Jahre alten Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Verhandlung wurde vorzeitig beendet, als deutlich wurde, dass die einzige Tatzeugin geistig nicht in der Lage ist, eine Aussage vor Gericht zu machen.Der mutmaßliche Täter und sein mutmaßliches Opfer sind geistig behindert. Beide arbeiteten in einem bereuten Umfeld. Während der Arbeit soll der Mann die ein Jahr jüngere Frau in einer Toilette vergewaltigt haben. Was tatsächlich an diesem 5. November 2009 geschah, bleibt ohne gerichtliche Folgen.

Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf. Er antwortet bereitwillig auf Fragen der Richter und des Staatsanwalts. Ja, er sei mit der Frau befreundet gewesen, sie habe ihn auch bei seiner Mutter besucht. Aber er wollte nicht mehr. Er habe schon mit heruntergelassener Hose auf dem Damenklo gesessen, berichtet hingegen die Zeugin. Dann habe er sie hereingezogen und ihr den Mund zugehalten, sagt das mutmaßliche Opfer. Dann berichtet sie, er sei ihr auf die Toilette gefolgt. Als sie auf den Widerspruch hingewiesen wird, versteht sie das nicht. Wann es passiert sein soll, kann sie nicht sagen. "Ich kann ja die Uhr net." Bald wird klar, dass ein Gericht auf diese Aussage keine Verurteilung stützen kann. Zeugen und Gutachter werden ohne Anhörung vorzeitig entlassen.

Das mutmaßliche Opfer hatte von dem Vorfall sowohl ihrer Tante, ihrer Oma und zuletzt ihrer Mutter erzählt. Die ging mit ihr zu einer Frauenärztin. Aber ein Abstrich als mögliches Beweismittel wurde irrtümlich vernichtet. Die Mutter ist darüber empört: War es Schlamperei oder hat man ihre Tochter nicht ernst genommen? Bei den Plädoyers stellt die Anwältin der jungen Frau keinen Antrag, hält aber fest, dass ihr etwas Schlimmes passiert sein muss. Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragen Freispruch, den die drei Richter und zwei Schöffen bestätigen. jht

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