Vergebliche Taxifahrt einer Liebesdienerin

Saarbrücken/Blieskastel. In der Berufungsverhandlung um die vergebliche Taxifahrt einer Prostituierten haben die Jugendrichter des Saarbrücker Landgerichts den Taxifahrer freigesprochen und die Prostituierte zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Verlorene ArbeitszeitDie Frau wurde im vergangenen Jahr nachts telefonisch von Saarbrücken nach Blieskastel bestellt

Saarbrücken/Blieskastel. In der Berufungsverhandlung um die vergebliche Taxifahrt einer Prostituierten haben die Jugendrichter des Saarbrücker Landgerichts den Taxifahrer freigesprochen und die Prostituierte zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Verlorene ArbeitszeitDie Frau wurde im vergangenen Jahr nachts telefonisch von Saarbrücken nach Blieskastel bestellt. Als sie mit dem Taxi an der Adresse eintraf, wurden ihre Dienste nicht mehr benötigt. Ihr potenzieller Freier stand stattdessen an der Hausecke, befriedigte sich selbst, beleidigte die Prostituierte und verschwand. Die Frau war verärgert über die verlorene Arbeitszeit und die entstandenen Taxikosten und suchte nach dem potenziellen Freier. In dem Haus, in dem sie ihn vermutete, brannte noch Licht, Taxifahrer und Frau läuteten Sturm. Die Bewohner, eine Mutter und ihr 14-jähriger Sohn, riefen die Polizei, war es doch immerhin zwei Uhr nachts. Als die Beamten eintrafen, gaben Taxifahrer und Prostituierte an, der 14-Jährige sei der Gesuchte. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Wegen falscher Verdächtigung wurden die Frau und der Chauffeur zu hohen Geldstrafen verurteilt. In der Berufungsverhandlung sprachen die Richter jetzt den Taxifahrer frei. Er habe sich bei seinen Aussagen auf das verlassen, was ihm seine Kundin zuvor erzählt hatte und sich vor einen Karren spannen lassen. Anders beurteilte das Gericht die Prostituierte. Für sie bleibt es bei der Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen falscher Verdächtigung. Denn der wahre Anrufer wurde ermittelt. Er war, wie das Gericht feststellte, "ein massiver Dachdecker" und nicht ein 14-jähriger Junge. Eine Verwechslung beider Männer sei unmöglich, die Frau sei zu Recht verurteilt worden.

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