Gutachten des Inlandsnachrichtendienstes Verfassungsschutz prüft Texte der AfD Saar

Saarbrücken · In Facebook-Beiträgen fanden Gutachter einige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

 Die AfD wird vom Verfassungsschutz als Prüffall behandelt.

Die AfD wird vom Verfassungsschutz als Prüffall behandelt.

Foto: dpa/Markus Scholz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stützt sich bei seiner Einstufung der AfD als „Prüffall“ und zweier Teilorganisationen der Partei als „Verdachtsfall“ auch vereinzelt auf Aussagen aus dem Saarland. Unter den über 900 Fußnoten in einem als Verschlusssache eingestuften Gutachten bezieht sich ein halbes Dutzend auf das Saarland.

Im Programm der Saar-AfD zur Landtagswahl 2017 fanden die Gutachter keine klaren Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. In einer Gesamtschau aller AfD-Programme aus Bund und Ländern ist aber von „verdächtigen Informationssplittern“ die Rede. Eindeutige Hinweise auf Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung fand das BfV dafür in zahlreichen Online-Beiträgen der Partei. Das Portal Netzpolitik.org stellte das 436 starke BfV-Dokument gestern ins Netz.

Einzelne AfD-Politiker aus dem Saarland tauchen darin nicht auf, wenn man von einem Hinweis auf das noch laufende Parteiausschlussverfahren gegen Landeschef Josef Dörr absieht. Im Mittelpunkt der Analyse stehen ostdeutsche Politiker der parteiinternen Gruppierung „Der Flügel“, von denen einige die AfD Saar in der Vergangenheit im Streit mit der alten Parteispitze um Frauke Petry unterstützt hatten.

In Facebook-Beiträgen fanden die Verfassungsschützer bei der AfD Saar und der Parteijugend Anhaltspunkte für fremdenfeindliche Positionen. So wirft die Behörde der AfD Saar vor, mit folgendem Beitrag vom 9. Juli 2017 Flüchtlinge pauschal verunglimpft und ihnen eine erhöhte Neigung zu Gewalt- und Sexualverbrechen unterstellt zu haben: „Merkel hat hunderttausende Männer ins Land geholt, die oft mit mittelalterlichem Macho-Selbstverständnis Frauen als Freiwild ansehen. Es ist eben diese Klientel aus Krisenstaaten, die hier bei uns genauso weitermacht, wie sie es in der Heimat gewohnt war.“

Im Kapitel zu islamfeindlichen Positionen der AfD listen die Verfassungsschützer unter anderem einen Facebook-Beitrag des AfD-Kreisverbandes Merzig von September 2018 auf: „Der Islam ist keine Religion und gehört nicht nach Deutschland und Europa! Es ist vielmehr eine patriarchale frauenverachtende kriegerische und intolerante Weltanschauung unter dem Deckmantel einer Religion.“ Aus Sicht des BfV wird dadurch dem Islam in Gänze die Religionseigenschaft abgesprochen und ein kriegerisches Wesen unterstellt. Dies läuft nach Einschätzung des Nachrichtendienstes letztlich auf eine Beeinträchtigung der Religionsfreiheit hinaus – dies wäre verfassungsfeindlich.

Das BfV will die Sammlung öffentlich zugänglicher Informationen über die AfD fortsetzen und vertiefen, allerdings ohne nachrichtendienstliche Mittel. Anders bei der Jungen Alternative (JA): Hier liegen nach Ansicht des BfV „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich um eine extremistische Bestrebung handelt“.

In der Materialsammlung des Bundesamtes tauchen auch Aussagen der JA Saar auf, etwa die Forderung, als Voraussetzung einer Einbürgerung von Ausländern unter anderem eine „dauerhaft erfolgreiche Assimilation“ zu verlangen. Aus Sicht des BfV könnte dies „verfassungsschutzrelevant“ sein, wenn damit gemeint ist, dass Migranten aus muslimischen Ländern ihre Religionsausübung de facto vollkommen aufgeben müssten. Ebenfalls in den BfV-Bericht hat es ein von der JA Saar geteilter Beitrag der JA Berlin geschafft, in dem nach dem Terroranschlag in London  am 3. Juni 2017 suggeriert wird, dass der Islam als Religionsgemeinschaft für den Anschlag verantwortlich ist („Europa blutet. Stoppt den Islam!“).

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