Umstrittene Zusammenarbeit Verfassungsschutz kooperiert mit Jobcentern

Saarbrücken · Von Lisa Kutteruf

Mitarbeiter des Jobcenters im Regionalverband Saarbrücken können Hinweise auf Bedrohungen indirekt an den Verfassungsschutz weiterleiten – das hat das saarländische Innenministerium bestätigt. Ende Oktober hatte der Direktor des Landesamtes für Verfassungsschutz, Helmut Albert, auf Antrag der Linksfraktion im Innenausschuss über das Thema gesprochen – das sagte Linken-Pressesprecher Martin Sommer der SZ. Albert habe berichtet, dass der Verfassungsschutz Mitarbeiter des Jobcenters für islamistischen Terror sensibilisiere. Wie das Innenministerium bekannt gab, arbeiten Verfassungsschutz und Jobcenter auch in den Kreisverwaltungen Saarlouis und Homburg zusammen.

Die Linksfraktion kritisiert die Zusammenarbeit. Dass ein Behördenmitarbeiter Bescheid gibt, wenn er einen Jobcenter-Kunden konkret verdächtigt, ist selbstverständlich, findet der rechts- und datenschutzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dennis Lander: „Und es ist angesichts der Anschläge der Vergangenheit verständlich, dass viele Menschen verunsichert sind, auch Mitarbeiter eines Jobcenters. Das ändert aber nichts daran, dass dafür die Polizei zuständig ist und nicht der Inlandsgeheimdienst. Und dass ein konkreter Verdacht vorliegen sollte, nicht lediglich ein komisches Bauchgefühl.“

Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion hatten im September dieses Jahres eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Als Anlass nennt die Partei eine E-Mail eines Jobcenters im Saarland. Diese war anonym an das Onlineportal „Tichys Einblick“ weitergeleitet worden. Laut Anfrage fordert das Jobcenter seine Mitarbeiter darin auf, „alle Hinweise aus den Bereichen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Sabotageabwehr und organisierte Kriminalität“ an den saarländischen Verfassungsschutz weiterzugeben.

Laut Linke-Sprecher Sommer hat Albert im Innenausschuss nur von islamistischem Terror gesprochen. „Bekanntermaßen haben wir im Saarland aber eher ein Problem mit Rechtsextremismus.“ Die Statistiken geben ihm Recht. Nach Angaben des Verfassungsschutzes gab es im vergangenen Jahr 253 rechtsextremistisch motivierte Straftaten im Saarland – so viele wie seit Jahren nicht mehr. Die linksextremistisch motivierten Straftaten lagen bei 26. Insgesamt neun Straftaten sind vermerkt, die einen erwiesenen oder vermuteten islamistischen Hintergrund haben. „Dies ist im Vergleich zum Vorjahr (eine Straftat) eine deutliche Steigerung“, teilte die Sprecherin des Innenministeriums, Katrin Thomas, mit. Zudem sei das Thema Islamismus lediglich als Aufhänger für die sogenannten Sensibilisierungsgespräche gewählt worden: „Die Teilnehmer der Veranstaltung wurden ausdrücklich darüber informiert, dass das Landesamt Hinweise aus allen Phänomenbereichen entgegen nimmt. Insbesondere wurde auf das von Rechtsextremisten sowie „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ ausgehende Gefahrenpotenzial hingewiesen“, sagte Thomas.

Die Bundesregierung streitet ab, dass die Mitarbeiter direkt mit dem Landesamt für Verfassungsschutz zusammenarbeiten: Die Führung des Jobcenters habe die Mitarbeiter lediglich darüber informiert, wie sie Hinweise intern an eine Ansprechpartnerin des Jobcenters weiterleiten können. Diese gebe die Informationen, wenn nötig, an den Verfassungsschutz weiter. Dennis Lander hat dennoch Bedenken: „Auch wenn der saarländische Verfassungsschutz versichert, Hinweise gingen zuerst an eine Datenschutzbeauftragte, ändert das nichts daran, dass Mitarbeiter von Jobcentern nun einmal nicht zum verlängerten Arm des Verfassungsschutzes werden sollten.“ Erst Ende November hatte die Linke im Zuge der Haushaltsberatungen ihre Forderung erneuert, den saarländischen Verfassungsschutz abzuschaffen. Die Stellen sollten in die Polizei integriert werden.

Welche Daten Sozialbehörden an den Verfassungsschutz weitergeben dürfen, ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Darunter fallen Name, Vorname, früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige und frühere Anschriften sowie Namen und Anschriften von derzeitigen und früheren Arbeitgebern des Betroffenen. Dem Gesetz zufolge dürfen jedoch nur bestimmte Personen entscheiden, ob es nötig ist, die Daten an den Verfassungsschutz weiterzugeben: „ein bestimmter Beauftragter, der die Befähigung zum Richteramt haben oder die Voraussetzung des Paragraph 110 des Deutschen Richtergesetzes erfüllen soll“, heißt es im zweiten Absatz.

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