Verfassungsgerichtshof wird 50 Jahre alt

Saarbrücken. Mit einem Festakt feiert der Saar-Verfassungsgerichtshof heute seinen 50. Geburtstag im Saarbrücker Schloss. Unter den geladenen Gästen werden die Präsidenten der Verfassungsgerichte aller 16 Bundesländer sein. Die Grußansprache hält Ministerpräsident Peter Müller (CDU), den Festvortrag der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier

Saarbrücken. Mit einem Festakt feiert der Saar-Verfassungsgerichtshof heute seinen 50. Geburtstag im Saarbrücker Schloss. Unter den geladenen Gästen werden die Präsidenten der Verfassungsgerichte aller 16 Bundesländer sein. Die Grußansprache hält Ministerpräsident Peter Müller (CDU), den Festvortrag der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.

Im Anschluss werden die Mitglieder des höchsten saarländischen Gerichts offiziell den von ihnen herausgegebenen Kommentar zur Verfassung des Saarlandes präsentieren. In dem rund 635 Seiten umfassenden Buch werden sämtliche Vorschriften des Saarbrücker Grundgesetzes erklärt. Dazu der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Professor Roland Rixecker: Es sei den Juristen darum gegangen, den Menschen im Land ihre Verfassung näher zu bringen. Und damit das auch klappt, ohne dass man sich sofort die gedruckte Ausgabe des Kommentars für 98 Euro kaufen muss, wird das Ganze kostenfrei im Internet auf der Seite des Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht. Es ist die erste vollständige Kommentierung eines Landesverfassungsgesetzes im Internet.

Die erste Kommentierung der 1947 entstandenenVerfassung des Saarlandes stammt aus dem Jahr 1952. Damals hatte das Saarland zwar schon eine Verfassung, aber noch kein Verfassungsgericht. Dessen Arbeit machte eine Verfassungskommisson, die eng an ein entsprechendes Staatsorgan aus der französischen Verfassung von 1946 angelehnt war. Auch das Saarland war damals in Folge des Zweiten Weltkriegs eng an Frankreich angelehnt. Schließlich gehörte das Saarland damals nicht (mehr) zu Deutschland. Das änderte sich mit dem Beitritt zur Bundesrepublik zum 1. Januar 1957. Das Saarland war damit das erste der neuen Bundesländer und bekam nun ein eigenes Verfassungsgericht.

Vor 50 Jahren begann das Gericht seine Arbeit. Es ist mit acht vom Landtag gewählten Richtern aus unterschiedlichen Zweigen von Justiz, Verwaltung und Hochschule besetzt. Sie entscheiden aus konkretem Anlass über verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Organen des Staates und zwischen Bürgern und Staat. Etwa 10 bis 15 Fälle gehen pro Jahr über ihren Tisch. Dabei ging es in den letzten Jahren beispielsweise um die Gemeindereform (1993), die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen (1998), die Kontrollrechte des Landtags (2002), die Zulässigkeit von Volksbegehren (2006) oder das Rauchverbot in Kneipen (2008).

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