Verfassungsgericht urteilt nicht über NS-Orden-Verkauf

Saarbrücken · Der Saar-Verfassungsgerichtshof (VGH) hat jetzt eine Beschwerde gegen den Verkauf von Hakenkreuzorden auf einem Saarlouiser Flohmarkt verworfen. Als Gründe für die Nichtbehandlung der Beschwerde in der Sache gab der VGH unter dem Vorsitz von Roland Rixecker (SPD) in einer gestrigen Mitteilung formale Gründe an. Der Beschwerdeführer Gilbert Kallenborn, ein Bürger jüdischen Glaubens, habe es versäumt, gegen einen Beschluss des Saarlouiser Oberverwaltungsgerichts vom Dezember 2016 fristgerecht eine "Gehörsrüge" zu erheben. Die erhobene Verfassungsbeschwerde Kallenborns sei "unzulässig und daher zu verwerfen", teilte der VGH mit.

Kallenborn hatte im Frühjahr 2016 auf einem Saarlouiser Flohmarkt Hakenkreuzorden gesehen, die von einem mutmaßlich aus Stiring-Wendel stammenden Deutschen zum Verkauf angeboten wurden (die SZ berichtete). Daraufhin hatte Kallenborn, dessen Vorfahren nach eigenen Angaben während der NS-Zeit in KZs litten, verschiedene Klagen erhoben. Diese richteten sich gegen Innen- und Justizminister, die es nach Ansicht des Beschwerdeführers unterließen, gegen die NS-Orden-Verbreitung vorzugehen.

Kallenborn sagte der SZ: "Ich bin fassungslos. Der Beschluss ist verheerend." Der VGH-Entscheid sei eine "Schande für die deutsche Justiz". Kallenborn fügte hinzu, dass jetzt "jeder Neonazi am St. Johanner Markt einen Laden aufmachen" könne, um dort Naziorden zu verkaufen. Der inzwischen vom Saarland in die Lutherstadt Mansfeld (Sachsen-Anhalt) verzogene Kallenborn kündigte an, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen. "Das bin ich Millionen von den Nazis ermordeter Juden schuldig", sagte er.

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