Verbraucherzentrale hilft bei der Heizkostenabrechnung

Homburg · Mit steigenden Energiepreisen lohnt es sich immer mehr, die Heizkosten während der Heizsaison im Blick zu haben. Viele werden jedoch erst am Ende des Abrechnungszeitraumes von der Heizkostenabrechnung überrascht.

Heizkostenabrechnungen erschließen sich dem Leser selten auf den ersten Blick, weiß Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. Aber es lohne sich, der Sache einmal tiefer auf den Grund zu gehen.

Gesetzliche Grundlage für Abrechnung ist die Heizkostenverordnung (HKVO). Diese schreibt vor, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen, die verbleibenden 30 bis 50 Prozent werden als Grundkosten über die beheizte Wohnfläche abgerechnet. Wie hoch der verbrauchsabhängige Teil ist, wird vom Hauseigentümer entsprechend den Vorgaben in der HKVO festgelegt. Bei Einrohrheizungen ist unter bestimmten Bedingungen auch ein gesondertes Abrechnungsverfahren möglich.

Durch das Heizverhalten hat man nur auf den verbrauchsabhängigen Anteil direkten Einfluss. Diesen kann man in der Regel auch selbst gut kontrollieren. Die auf der Abrechnung ausgewiesenen Verbrauchseinheiten können zum Beispiel bei elektronischen Heizkostenverteilern auch nach der Ablesung noch am Gerät abgerufen werden. Leider fehlen den Nutzern jedoch meistens die Bedienungsanleitungen für die Geräte, beklagen die Energieberater der Verbraucherzentrale. Hat man die abgerechneten Verbrauchseinheiten überprüft, lohnt ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch im gesamten Haus. Man erkennt dann sofort, ob man wesentlich mehr oder weniger verbraucht und kann die Ursachen dafür suchen. Es lohnt sich also, einen Blick auf die Gesamtkosten zu werfen. Denjenigen, denen die Heizkostenabrechnung ein Rätsel bleibt, stehen die Energieberater der Verbraucherzentrale bei der Auflösung zur Seite.

In Homburg finden die Beratungen der Verbraucherzentrale in der Kreisverwaltung, Am Forum 1, 4. Etage, Zimmer 437a statt. Anmeldung unter Tel. (0 68 41) 1 04 84 34 oder (06 81) 54 00 89 15.

vz-saar.de

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