Urteil: Messer-Attacke vor Saarbrücker Disko war versuchter Mord

Saarbrücken. Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht am Dienstag einen jungen Mann aus dem Saarland zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Der 23-Jährige hatte einem Bekannten (24) vor einer Saarbrücker Diskothek von hinten ein Messer in den Rücken gestoßen und das Opfer lebensgefährlich verletzt

Saarbrücken. Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht am Dienstag einen jungen Mann aus dem Saarland zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Der 23-Jährige hatte einem Bekannten (24) vor einer Saarbrücker Diskothek von hinten ein Messer in den Rücken gestoßen und das Opfer lebensgefährlich verletzt. Einen weiteren Monat Haft gab es wegen einer Trunkenheitsfahrt inklusive Demolierung des Autos. Einen Teil der Strafe soll der 23-Jährige nun in einer Entziehungsanstalt verbringen.Die Messer-Attacke und die Alkoholfahrt wurden bereits zum zweiten Mal vor dem Landgericht verhandelt. Im ersten Anlauf hatten die Richter den Angeklagten im Juni 2011 lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheitsfahrt zu fünf Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Aber der Bundesgerichtshof schickte die Akten zurück und war der Auffassung, dass auch ein heimtückischer Angriff von hinten und damit ein versuchter Mord in Frage käme. Also mussten andere Richter erneut Zeugen und Sachverständige hören. Ergebnis: Wer so etwas tue, handele heimtückisch und mit Tötungsvorsatz. Das Ganze sei also versuchter Mord gewesen.wi

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