Urteil: Drei Jahre Jugendstrafe

Saarbrücken. Das Landgericht hat einem arbeitslosen, mehrfach vorbestraften Saarbrücker nicht geglaubt, seine Freundin im Drogenrausch misshandelt zu haben. Das Verfahren gestern hat das Strafmaß nach der ersten Instanz, drei Jahre Jugendstrafe, bestätigt

Saarbrücken. Das Landgericht hat einem arbeitslosen, mehrfach vorbestraften Saarbrücker nicht geglaubt, seine Freundin im Drogenrausch misshandelt zu haben. Das Verfahren gestern hat das Strafmaß nach der ersten Instanz, drei Jahre Jugendstrafe, bestätigt.Der Angeklagte versuchte eine Strafmilderung zu erreichen, weil er THC (Cannabis) und Amphetamin (Ecstasy) konsumierte. Das Opfer bestätigte seine Aggressivität nach dem Drogenkonsum vor dem Gericht: "Wenn er nix gehabt, ist er bei jeder Kleinigkeit ausgerastet." Der 22-jährige Angeklagte hat seine 18-jährige Freundin laut Staatsanwaltschaft skrupellos und in menschenverachtender Weise zusammengeschlagen. Selbst in der Schwangerschaft kam es häufig zu Brutalitäten mit lebensgefährlichen Verletzungen.Streit und Eifersüchteleien haben immer wieder die vierjährige Beziehung bestimmt. Das Paar hat eine zweijährige Tochter.Sein Verteidiger beantragte zwei Jahre und acht Monate. Zudem wolle er während der Haft eine Therapie machen. Weder die Bewährungshelferin noch der Oberstaatsanwalt glaubten, dass er die Taten im Drogenrausch beging. Dies sei nur ein Vorwand, um etwas besser davon zu kommen. Das Gericht argumentierte, es sei erwiesen, dass Haschischkonsum nicht aggressiv mache, allenfalls würde Amphetamin dazu führen. Die Einnahme beider Drogen würde diese Wirkung jedoch kompensieren. In der Urteilsfindung des Landgerichts hieß es, man könne froh sein, dass die Frau nach den schweren durchmachten Leiden hier sitzen könne. jht

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