Strafprozess gegen Kommunalpolitiker Homburger Ex-OB Schöner verurteilt

Saarbrücken/Homburg · Nach Kehrtwende im Prozess: Der CDU-Mann erhält wegen Untreue und Vorteilsnahme 15 Monate Haft auf Bewährung.

 Karlheinz Schöner muss 5000 Euro zahlen und der Stadt Homburg knapp 12 500 Euro ersetzen.

Karlheinz Schöner muss 5000 Euro zahlen und der Stadt Homburg knapp 12 500 Euro ersetzen.

Foto: BeckerBredel

Am Ende ging es im Untreue-Prozess gegen den Ex-Oberbürgermeister von Homburg vor dem Landgericht relativ schnell. Sieben Prozesstage lang hatte der 67 Jahre alte CDU-Politiker Karlheinz Schöner sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Dann machte er am achten Sitzungstag eine Kehrtwende und räumte ein, dass er 12 465,87 Euro aus dem städtischen Haushalt zweckwidrig zum Kauf einer digitalen Soundanlage benutzt habe. Und er bestätigte die Aussage von Zeugen, wonach kommunale Arbeiter in ihrer Arbeitszeit als Dankeschön für die gute Zusammenarbeit in seinem privaten Garten einen Zaun gesetzt, eine Bank repariert, den Rasen gemäht und Holz aufgeschichtet haben.

Getreu diesem Geständnis und dem anschließend zwischen den Beteiligten verabredeten Strafmaß wurde Schöner nun am neunten Tag seines Strafprozesses wegen Untreue und Vorteilsannahme zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er  5000 Euro an einen gemeinnützigen Verein bezahlen und der Stadt Homburg die Summe von 12 465,87 Euro ersetzen.

Damit blieb das Gericht knapp unter der Strafe von 17 Monaten auf Bewährung, die der Staatsanwalt beantragt hatte. Schöner habe die Grenzen zwischen Gemeinnutz und Eigennutz nicht eingehalten, hatte der Ankläger betont. Der Angeklagte habe gemeinnützige Mittel für eigene Zwecke eingesetzt. Das gelte mit Blick auf die Arbeitskraft der kommunalen Arbeiter und mit Blick auf die unter anderem für die musikalische Früherziehung gedachten Spendengelder, die Schöner zum Kauf der Soundanlage benutzt habe. Die Anlage wurde später von der Polizei im Probenraum der Musikband gefunden, in der Schöner damals Schlagzeug spielte. Mit diesem Geld hätte man stattdessen ein Jahr lang in sieben Kindergärten musikalische Früherziehung anbieten können.

„Es war nicht alles schlecht“, konterte der Verteidiger des Angeklagten. Er betonte, dass sein Mandant ein langes Leben ohne Straftaten und mit hohem sozialen Engagement geführt habe. Dies zeige bereits die Höhe der genannten Spendengelder, die aus Anlass des Empfanges zum 60. Geburtstag des damaligen OB gesammelt wurden. Im Umgang damit und mit Blick auf die Gartenarbeiten habe Schöner Fehler gemacht. Dafür müsse er die Verantwortung tragen. Es sei ein hoher Preis. Auch für die Familie. Zumal dem Angeklagten im Anschluss an die strafrechtliche Verurteilung ein Verlust von mindestens einem Teil seiner Versorgungsbezüge drohe.

Der Vorsitzende der Großen Strafkammer griff diese allgemeinen Gedanken von Staatsanwalt und Verteidiger auf. Er betonte, dass es nicht Aufgabe der Justiz sei, das ganze Leben einer Person zu bewerten und darüber zu moralisieren. Es gehe darum, einzelne Sachverhalte zu beurteilen und den staatlichen Strafanspruch umzusetzen. Hier könne man dann nicht sagen: Es war nicht alles schlecht, deshalb ist die Sache hier nicht so schlimm. So funktioniere Strafrecht nicht. Im konkreten Fall, so der Richter weiter, habe sich der Angeklagte mit Blick auf die Gartenarbeiten auf seinem Privatgrundstück wegen Vorteilsannahme strafbar gemacht und seine Amtsstellung ausgenutzt. Damit habe er die betroffenen Arbeiter in eine schwierige Position gebracht. Was hätten die Männer aus einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme des zweiten Arbeitsmarktes denn tun sollen, außer die Arbeiten zu übernehmen? Hätten sie sagen sollen, dass sie nur zur Denkmalpflege eingesetzt werden dürfen? Wohl eher nicht.

Damit zu dem aus Sicht der Richter schwersten Vorwurf der Anklage:  Hier geht es um rund 12 500 Euro, die der Angeklagte zweckwidrig ausgegeben haben soll. Er habe unmittelbar vor dem Ende seiner Amtszeit im September 2014 im Alleingang gehandelt, die Geräte heimlich bestellt, die Rechnung in drei Einzelrechnungen auf verschiedene Haushaltstitel aufgespalten, die Anlage abholen und abstellen lassen. Exakt 703 Tage später sei die Anlage von Ermittlern gefunden und sichergestellt worden. Damit habe der Angeklagte seine Verfügungsbefugnis über städtische Gelder missbraucht. Dies müsse konsequent geahndet werden.

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