Umbau steuerlich absetzbar

St. Ingbert. Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau selbst genutzter Immobilien können in Zukunft einfacher steuerlich geltend gemacht werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH, Az. VI R 7/09) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund St. Ingbert und Umgebung hin

St. Ingbert. Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau selbst genutzter Immobilien können in Zukunft einfacher steuerlich geltend gemacht werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH, Az. VI R 7/09) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund St. Ingbert und Umgebung hin. Nach dem BFH-Urteil können die Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn durch eine Behinderung eine Zwangslage entsteht, die diese Umbaumaßnahmen unausweichlich machen. Auch wenn die Umbauten durch nicht behinderte Bewohner genutzt werden können, werden die Kosten anerkannt. Da die Kosten nicht als Abschreibung geltend gemacht werden, mindern sie sofort das steuerpflichtige Einkommen. Sollte dieses im Jahr der Umbauten für den vollen Aufwendungsabzug zu gering sein, steht dem Steuerpflichtigen sogar ein Wahlrecht zur Verteilung der Kosten über mehrere Jahre zu. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort