Wahlkampf Hohe Geldstrafen für Saar-Parteien

Wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz aus dem Jahr 2009 müssen CDU, SPD, Grüne und FDP teils hohe Geldstrafen zahlen. Aus Sicht der Bundestagsverwaltung hatten sie kurz vor der Landtagswahl Fraktionsgelder für Parteiarbeit ausgegeben.

Das ist verboten. > Seite B2

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