Über zehn Jahre Haft für Vergewaltiger

Saarbrücken. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in fünf Fällen hat das Landgericht einen Saarländer zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der einschlägig vorbestrafte Mann (46) hatte die Vorwürfe bis zuletzt zurückgewiesen. Aber die Richter glaubten nicht ihm sondern seinem kleinen Opfer, der Tochter einer Bekannten

Saarbrücken. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in fünf Fällen hat das Landgericht einen Saarländer zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der einschlägig vorbestrafte Mann (46) hatte die Vorwürfe bis zuletzt zurückgewiesen. Aber die Richter glaubten nicht ihm sondern seinem kleinen Opfer, der Tochter einer Bekannten. Das mittlerweile zwölf Jahre alte Mädchen war unter Ausschluss der Öffentlichkeit und per Videoübertragung aus einem anderen Raum angehört worden. Fazit des Gerichts: "Wir haben überhaupt keine Zweifel an der Aussage der Geschädigten."Nach Feststellung der Richter kennen der Angeklagte und die Mutter des Mädchens sich seit Jahrzehnten. "Der 46-Jährige ist eine Vertrauensperson für das Kind gewesen", so der Oberstaatsanwalt. "Und dieses Vertrauen hat er schändlich ausgenutzt." Der Angeklagte habe das damals zehn Jahre alte Mädchen regelrecht angelockt. Sie habe seine leeren Flaschen wegbringen und das Pfandgeld behalten dürfen. Sie habe bei ihm fernsehen dürfen. Also sei das Kind in seine Wohnung gekommen.

Im Januar 2010 habe der allein lebende Mann sich erstmals an der Schülerin vergangen. In der Folgezeit habe er dies auf verschiedene Arten wiederholt. Insgesamt finden sich im Urteil fünf Taten des schweren sexuellen Missbrauchs, darunter eine Vergewaltigung. Das Ganze dauerte rund ein Jahr. Das Mädchen erzählte die ganze Zeit niemandem davon. Warum nicht, dazu sagte die Opferanwältin: "Der Mann hat das Kind mundtot gemacht." Er habe ihr mit Schlägen gedroht, wenn sie etwas erzähle. Das Mädchen scheint daran geglaubt zu haben.

Dann häuften sich Auffälligkeiten in ihrem Verhalten. Die Leistungen in der Schule wurden schlecht. Ohne ersichtlichen Grund fiel das Mädchen einfach um. Es wurde krank, hatte Fieber, Kopfweh. Und es wollte plötzlich nicht mehr zu dem Angeklagten. Die Mutter reagierte darauf vorbildlich, so die Prozessbeteiligten. Sie sah genau hin und vermittelte ihrer Tochter: "Ich bin da. Ich helfe Dir." Irgendwann fing das Kind an, zu erzählen. Die Mutter schaltete sofort professionelle Hilfe ein - eine Frauenärztin, eine Opferanwältin, Beratungsstellen für Missbrauchsopfer, die Polizei. Im Zuge der Ermittlungen wurde die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Auf einer Foto-Speicherkarte und in seinem Computer fanden sich teils selbst fabrizierte üble pornografische Bilder. Auf einigen war die Tochter seiner Bekannten zu sehen. Der Mann kam in Untersuchungshaft. Er sagte zu den Bildern: "Ich weiß nicht, wie die dorthin gekommen sind. Ich habe sie nicht gemacht." Und missbraucht habe er das Mädchen auch nicht.

Aber die Aussage der Schülerin und sämtliche objektiven Beweise sprachen eine andere Sprache. "Klarer als in diesem Fall kann die Beweislage nicht sein", sagte der Vorsitzende Richter.wi

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