Deutsch-Französischer Tag Tricolore erstmals landesweit gehisst

Saarbrücken · Damit die französische Flagge wehen durfte, musste eine Verordnung geändert werden.

 Auch vor dem Finanzministerium wehte die französische Flagge.

Auch vor dem Finanzministerium wehte die französische Flagge.

Foto: Daniel Kirch

Vor öffentlichen Gebäuden ist gestern erstmals flächendeckend im Saarland die blau-weiß-rote Flagge der Französischen Republik gehisst worden. Anlass dafür war der Deutsch-Französische Tag, mit dem jedes Jahr am 22. Januar an die Unterzeichnung des Elysée-Vertrages zwischen Deutschland und Frankreich vor 56 Jahren erinnert wird.

Damit die Tricolore wehen durfte,  hatte Innenminister Klaus Bouillon (CDU) im Dezember eigens die Saarländische Hoheitszeichenverordnung geändert. Der Deutsch-Französische Tag, der seit 2004 gefeiert wird, wird in der Verordnung neben 13 anderen Tagen wie dem Tag der Arbeit (1. Mai), dem Gedenktag des NS-Widerstandes (20. Juli) oder dem Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) nun als „regelmäßiger allgemeiner Beflaggungstag“ geführt. Dies bedeutet, dass an diesem Tag von nun an jedes Jahres beflaggt wird.

Während bei anderen Anlässen in der Regel die deutsche, die saarländische und die EU-Flagge gehisst werden, wird am Deutsch-Französischen Tag statt der deutschen Nationalflagge die französische gehisst.

In der Vergangenheit konnte die Staatskanzlei bereits bei besonderen Anlässen wie Staatsbesuchen die Beflaggung ausgewählter Gebäude mit einer ausländischen Flagge anordnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort