Urteil nach tödlichem Unfall bei Berus Todesfahrer muss hinter Gitter

Überherrn/Saarlouis · Das Amtsgericht Saarlouis hat einen 23-jährigen Autofahrer zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

 Auf einer kurvenreichen Strecke zwischen Überherrn und Berus hatte der 23 Jahre alte Fahrer die Kontrolle über seinen Opel Zafira verloren. Das Fahrzeug rutschte in eine Fußgängergruppe, ein 14 Jahre altes Mädchen starb.

Auf einer kurvenreichen Strecke zwischen Überherrn und Berus hatte der 23 Jahre alte Fahrer die Kontrolle über seinen Opel Zafira verloren. Das Fahrzeug rutschte in eine Fußgängergruppe, ein 14 Jahre altes Mädchen starb.

Foto: rup

Wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen und Gefährdung des Straßenverkehrs hat das Amtsgericht Saarlouis einen jungen Saarländer zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 23-Jährige hatte am Abend des 7. August 2016 auf der kurvenreichen Landstraße zwischen Überherrn und Berus die Kontrolle über seinen zum Rennauto umgebauten Opel Zafira verloren.

Das 250 PS (185 KW) starke Auto rutschte in einer Rechtskurve geradeaus mitten hinein in eine Gruppe von drei Fußgängern auf dem Gehweg. Ein 14 Jahre altes Mädchen starb unter dem Auto, ein 16-Jähriger wurde in den Wald geschleudert und schwer verletzt. Ein 19-Jähriger konnte gerade noch rechtzeitig zur Seite springen. Er blieb äußerlich unverletzt, wurde aber psychisch schwer getroffen. „Ich stand da und war wie in einer anderen Welt“, sagte er als Zeuge vor dem Amtsgericht. „Ich habe alles vor mir gesehen und konnte es nicht glauben.“

Wie es zu dem Unfall gekommen war, das versuchte das Amtsgericht mit Hilfe von mehr als 30 Zeugen und einem Gutachter an drei Prozesstagen zu klären. Dabei wurden Vermutungen nicht bestätigt, wonach sich der Angeklagte mit seinem Opel an jenem Abend ein illegales Autorennen mit zwei Bekannten in zwei Mitsubishi aus dem Kreis Saarlouis geliefert haben könnte. Die Fahrer der beiden Rennautos passierten die Unfallstelle nach dem Zusammenprall des Opels mit den Fußgängern, hielten an und fuhren weiter – ohne zu helfen.

Nach Aussage der drei jungen Männer Anfang 20 waren sie damals nur einfach so gemeinsam unterwegs. Sie hatten sich beim Angeklagten zu Hause getroffen und den Turbolader seines Opels repariert. Dann fuhren sie durch die Gegend, wohl um auszuprobieren, ob alles funktioniert. Schließlich entschlossen sie sich, nach Berus zu fahren, der Angeklagte mit dem Opel vorneweg. „Ich bin kein Raser“, sagte der Verurteilte.

Bei Berus sei er „zart gefahren“ und etwa 90 Stundenkilometer schnell gewesen. Vor der Rechtskurve sei er über die Mittellinie nach links gefahren, um die Kurve anzufahren. So tun es auch Rennfahrer. Dabei habe das Antiblockiersystem (ABS) der Bremsen versagt. Die Räder des Opels hätten blockiert, er habe die Kurve nicht ausfahren können und sei geradeaus: „Hätte das ABS funktioniert, wäre ich durch die Kurve gekommen. Dann wäre der Unfall nicht passiert.“

Diese Einschätzung ist falsch. Laut Feststellung des verkehrstechnischen Gutachtens liegt die Kurvengrenzgeschwindigkeit vor Ort bei etwa 50/55 Kilometern pro Stunde. Bei höherem Tempo sind die physikalischen Fliehkräfte zu hoch. Und im Scheitelpunkt der Kurve hatte der Opel trotz Bremsung noch eine Rest-Geschwindigkeit von mindestens 63 Kilometern pro Stunde. Das ist zu viel für diese Kurve. Sie war bei diesem Tempo nicht zu schaffen – egal ob mit oder ohne ABS. Demnach war also der Angeklagte schuld an dem tödlichen Unfall. Er dürfte frühestens in dreieinhalb Jahren seinen Führerschein wiedersehen.

Für die Richter stand fest: Der Angeklagte sei an jenem Abend mit völlig unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen. „Er wollte die Grenzen seines Autos und von sich selbst austesten.“ Dies habe er gemacht, um Spaß zu haben. Damit habe er das eigene Vergnügen über den Schutz der Anderen gestellt. Das sei grob verkehrswidrig und rücksichtslos gewesen. Aus Gründen der Abschreckung müsse deshalb eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verhängt werden. Die Staatsanwältin und die Vertreter der Opferfamilie hatten eine ähnlich hohe Strafe gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert. Er kündigte an, gegen das Urteil aus Saarlouis Berufung einlegen zu wollen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort