Tipps und Infos zum richtigen Lesen des Energieausweises

Neunkirchen. Seit 2009 ist er verpflichtend: Bei Vermietung oder Verkauf eines Wohngebäudes muss dem Mieter oder Käufer auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung liegt der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf häufig nicht vor. Soweit Energieausweise vorliegen, gibt es große Abweichungen der Ergebnisse

Neunkirchen. Seit 2009 ist er verpflichtend: Bei Vermietung oder Verkauf eines Wohngebäudes muss dem Mieter oder Käufer auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung liegt der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf häufig nicht vor. Soweit Energieausweise vorliegen, gibt es große Abweichungen der Ergebnisse. Diese sind unter anderem davon abhängig, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale.Für Laien sei es häufig schwierig, die Ergebnisse eines Energieausweises zu verstehen, heißt es weiter. Beispielsweise führt die in dem Ausweis enthaltene Farbskala zu Missverständnissen. Die farbliche Darstellung von rot über gelb bis grün soll das Bewertungsergebnis leicht erkennbar machen. Aber die Werte können von den Laien nicht richtig eingeschätzt werden, da der grünliche Bereich der Skala viel zu groß ist. Die im Energieausweis empfohlenen Maßnahmen zur energetischen Verbesserung werden vielfach nicht als hilfreich angesehen, da sie zu pauschal sind. Die Verbraucherzentrale rät, sich individuell beraten zu lassen. red

In Neunkirchen finden Energieberatungen jeden Dienstag im Rathaus, Zimmer 407, statt. Anmeldung unter Telefon (06821) 2 77 00.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort