Terrassenmord-Fall: Verteidigung legt Revision ein

Saarbrücken. Im sogenannten Terrassenmord-Fall von Klarenthal hat die Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt, wie das Saarbrücker Landesgericht gestern bestätigte. Die Verteidigung will verhindern, dass die 32-Jährige verurteilte Mandantin lebenslang hinter Gitter muss

Saarbrücken. Im sogenannten Terrassenmord-Fall von Klarenthal hat die Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt, wie das Saarbrücker Landesgericht gestern bestätigte. Die Verteidigung will verhindern, dass die 32-Jährige verurteilte Mandantin lebenslang hinter Gitter muss. Das Landgericht hatte die Frau am Dienstag vor einer Woche nach einem fast drei Monate währenden Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Saarländerin vor rund einem Jahr ihren 47-jährigen Lebensgefährten Knut J. aus Habgier und heimtückisch auf der Terrasse eines Hauses in Klarenthal mit einer Axt erschlagen hatte, nachdem er sie als Alleinerbin eingesetzt hatte. Die Verteidigung hatte auf unschuldig plädiert. Aus ihrer Sicht sind die für die Verurteilung zugrunde gelegten Indizien völlig unzureichend. red/dpa

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